Ersatzbeschaffung von 18 Beatmungsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-025-1300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lollfuß 85
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621-4229999
Fax: +49 4621-4229998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rettungsdienst-sl-fl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung von 18 Beatmungsgeräten
Gegenstand dieser produktbezogenen Ausschreibung sind die Ersatzbeschaffungen unserer Bestandsgeräte (Medumat Standard 2) im medizinischen Bereich.
Gegenstand dieser produktbezogenen Ausschreibung sind die Ersatzbeschaffungen unserer Bestandsgeräte (Medumat Standard 2) im medizinischen Bereich.
Die Eckpunktevereinbarung zur Umsetzung der Vereinbarungslösung im Rettungs-dienst Schleswig-Holstein nach § 7 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Rettungs-dienstgesetzes (SHRDG) benennt im Punkt 2.12. welche Abschreibungssätze zu be-rücksichtigen sind. Hiernach werden medizinische Geräte mit einer Abschreibungs-dauer von 5 Jahren abgeschrieben. Aktuelle Bestandsgeräte, derzeit knapp 40 Stück im Besitz, haben ihren Alterszenit erreicht. Aus diesem Grund müssen im Jahr 2023 18 Geräte beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884542
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII/vii_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Ort: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621-87815
Fax: +49 4621-878555
Internet-Adresse: http://www.schleswig-flensburg.de