Saisonalspeicher auf Wasserstoff-Basis für die Fachhochschule Westküste
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Saisonalspeicher auf Wasserstoff-Basis für die Fachhochschule Westküste
Mit dem Energiepark und dem Lehr- und Ausstellungsgebäude (LAG) verfügt die Fachhochschule Westküste (FHW) über eine moderne Infrastruktur zur regenerativen Versorgung von Gebäuden. Das LAG wird hierbei für interne und externe Lehrveranstaltungen und für den Wissenstransfer genutzt. Dieser Wissenstransfer bezieht sich hierbei auf viele Aspekte und Herausforderungen der zukünftigen Gebäudeenergie.
Mit der bereits bestehenden Infrastruktur (Stromerzeugung, Energiespeicherung, Wärme und Stromversorgung des Gebäudes) ist es möglich zu zeigen, dass die regenerative Gebäudeenergieversorgung funktioniert. Lediglich längere „Dunkelflauten“ im Winter führen dazu, dass die derzeit installierte Energieversorgung und (Kurzzeit-) Speicherung nicht ausreichen, um das Gebäude ganzjährig sicher zu versorgen. Deshalb soll die bestehende Infrastruktur um eine saisonale Speichertechnologie erweitert werden.
Der saisonale Speicher soll hierbei auf Wasserstoff-Basis entstehen.
Heide
Geplant ist ein System bestehend aus den Hauptkomponenten:
- Elektrolyseur
- Wasserstoffspeicher (Druckgas- oder Metallhydridspeicher)
- Brennstoffzelle
- Pufferbatterie
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Dieses System soll als Containerlösung (schlüsselfertiges Komplettsystem) geliefert werden.
Alternativ werden gleichwertige Aufstellungsvarianten akzeptiert, sofern sie einen ganzjährigen Witterungsschutz gewährleisten.
Der Saisonalspeicher soll im Sommer mit Überschüssen aus der Stromproduktion (vorwiegend aus PV) befüllt werden (Betrieb Elektrolyseur).
Eine Datenauswertung hat ergeben, dass insbesondere in der Zeitspanne zwischen Mitte Dezember und Mitte Februar Fälle eintreten, bei denen auf die saisonalen Speicher-Reserven zurückgegriffen werden muss. Hier wird eine Rückverstromung durch die Brennstoffzelle notwendig (Betrieb Brennstoffzelle). Sowohl die Brennstoffzelle als auch der Elektrolyseur benötigen gewisse Zeitspannen zwischen dem Einschaltsignal und dem Vollbetrieb (Anfahrbetrieb). Um diese Zeitspanne zu überbrücken, soll eine Pufferbatterie (möglichst auf Li-Ionen-Basis) vorgesehen werden.
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Da in der Winter-Zeitspanne trotzdem mit einer gewissen Stromproduktion (insbesondere durch die Windturbine) zu rechnen ist, ist es nicht sinnvoll, von einer durchgehenden Dunkelflaute über die vollen 9 Wochen auszugehen. Vielmehr wird bei der Auslegung des Wasserstoffspeichers von 7 Fällen von Dunkelflauten, welche 48 Stunden dauern innerhalb dieser 9 Wochen ausgegangen und der Speicher entsprechend dimensioniert.
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Der Auftragnehmer koordiniert die Genehmigungsplanung, indem er dem Bauherren die notwendigen Dokumente zur Unterschrift vorlegt und fristgerecht bei den Genehmigungsbehörden einreicht.
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Zusätzlich zu dem Saisonalspeicher soll ein entsprechender Vollwartungsvertrag mit angeboten werden. Der Vollwartungsvertrag deckt den vollständigen Austausch aller erforderlichen Betriebs-(hilfs-)stoffe sowie Ersatz- und Verschleißteile ab. Hierbei insbesondere inbegriffen ist auch die Prüfung (und ggf. Austausch/Neuzulassung) der Druckbehälter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Saisonalspeicher auf Wasserstoff-Basis für die Fachhochschule Westküste
Postanschrift: Dieselstraße 1
Ort: Schweitenkirchen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391