Metallbau-/Schlosserarbeiten - Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp in Pinneberg Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-23-226
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41214502-4583
Fax: +49 41214502-94583
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-pinneberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbau-/Schlosserarbeiten - Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp in Pinneberg
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Rübekamp in Pinneberg einen separaten Erweiterungsneubau für das bestehende Schulgebäude. Zur Umsetzung des Neubaus werden bestehende Wohnbauten, welche sich in Hand der Stadt Pinneberg befinden, zurückgebaut.
Der Neubau wird als separates 2-geschossiges Gebäude ohne Keller an der Schauenburgerstraße mit einem innenliegenden Patio (Innenhof) in Massivbauweise ausgeführt. Die Außenwände erhalten einen mehrschichtigen Wandaufbau mit einer Klinkervorsatzschale und durchlaufendem honrizontalen Lisenenband.
Die nachhaltige Gebäudeplanung richtte sich an dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus. weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und das vorgesehene Flachdach begrünt wird.
Der Leitfaden für Nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistung umfasst das Herstellen der notwendigen Treppengeländer sowie Absturzsicherungen, welche in Flachstahl auszuführen sind. Treppengeländer erhalten zusätzlich einen Handlauf aus Holz. Ferner sind für das Folgegewerk Estrich die notwendigen Abstellwinkel in den offenen Podestbereichen auszuführen. Ergänzend ist eine Stahlkonstruktion für das bauseitige Lüftungsgerät auf Angabe des Lüfungsbauers zu erstellen und zur Montage an das Gewerk Dachdecker zu übergeben. Die genaue Ausführung ist der Ausführungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.
Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mit geltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN-Normen.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt [Nr.]) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg, vertreten durch den KSP. Dieser wird Vertragspartner.
gem. wirtschaftlicher Entwicklung in Deutschland; eine Verlängerung kann nötig werden und wird im Einzelfall vereinbart
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art aus den vergangenen 5 Jahren.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B.
Nachweise zu Produkteigenschaften sind auf Verlangen vorzulegen.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bis hin zum Unterschriftenlauf zur Beauftragung vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Öffnungstermin ist bei ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe nicht öffentlich, § 14 Abs. 1 VOB/A. Die Bieter erhalten das Ergebnis der Submission von Amts Wegen umgehend und ohne gesonderte Anforderung in Anwendung des § 14 Abs. 6 VOB/A.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).