Chipkarte D-Ticket Referenznummer der Bekanntmachung: 0383

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Torben Gutsche
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nah.sh
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Aufgabenträger SPNV in Schleswig-Holstein
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: öffentlicher Personennahverkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Chipkarte D-Ticket

Referenznummer der Bekanntmachung: 0383
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung eines mandantenfähigen Systems zur Ausgabe der Chipkarten für das D-Ticket, Verwaltung der notwendigen Schnittstellen zum VDV eTS und Ausgabe der Chipkarten an Kun-den der VU aus dem SH-Tarif anhand der erhaltenen Abo-Daten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 221 900.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung eines mandantenfähigen Systems zur Ausgabe der Chipkarten für das D-Ticket, Verwaltung der notwendigen Schnittstellen zum VDV eTS und Ausgabe der Chipkarten an Kun-den der VU aus dem SH-Tarif anhand der erhaltenen Abo-Daten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: zeitlich Umsetzbar / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: technische Anforderung erfüllt / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die äußerste Dringlichkeit der Beschaffung, die es nicht zulassen, die Mindestfristen der o. g. Verfahrensarten einzuhalten, ist gegeben, weil erst mit der gesetzgeberischen Entscheidung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 20.4.2023 (BGBl. I Nr. 107 S. 1 ff.) festgelegt wurde, dass das bundesweit gültige Deutschlandticket zum 01.05.2023 eingeführt wurde. Gleichzeitig wurde auch die Ausgabe des Tickets als Chipkarte spätestens zum 01.01.2024 politisch vorgeschrieben. Da es zu diesem Zeitpunkt keine Chipkartenlösung für den SH-Tarif gibt, muss diese nun zeitkritisch umgesetzt werden. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen. Auch wenn die Diskussion zur Einführung des D-Tickets vorab geführt wurde, fiel die verlässliche Entscheidung des Gesetzgebers mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erst im April 2023. Die Vergabestelle wurde somit erst im April 2023 theoretisch in die Lage versetzt, das Vergabeverfahren vorzubereiten. Zu diesem Zeitpunkt war das zuständige Personal der Vergabestelle mit dem hohen Aufwand zur Einführung des D-Tickets als solches beschäftigt. Dieser Umstand ließ eine frühere Umsetzung der Chipkartenlösung nicht zu, da schlicht nicht genug Personal verfügbar war. Es dürfen nur VDV-KA-zeritifizierte Vertriebssysteme VDV-KA-Chipkarten ausgeben. Zertifizierungen können nur in Deutschland erfolgen, daher ist der Bieter-kreise eingeschränkt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0383
Bezeichnung des Auftrags:

Chipkarte D-Ticket

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: highQ Computerlösungen GmbH
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 221 900.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023

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