Chipkarte D-Ticket Referenznummer der Bekanntmachung: 0383
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Torben Gutsche
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nah.sh
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Chipkarte D-Ticket
Bereitstellung eines mandantenfähigen Systems zur Ausgabe der Chipkarten für das D-Ticket, Verwaltung der notwendigen Schnittstellen zum VDV eTS und Ausgabe der Chipkarten an Kun-den der VU aus dem SH-Tarif anhand der erhaltenen Abo-Daten.
Bereitstellung eines mandantenfähigen Systems zur Ausgabe der Chipkarten für das D-Ticket, Verwaltung der notwendigen Schnittstellen zum VDV eTS und Ausgabe der Chipkarten an Kun-den der VU aus dem SH-Tarif anhand der erhaltenen Abo-Daten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die äußerste Dringlichkeit der Beschaffung, die es nicht zulassen, die Mindestfristen der o. g. Verfahrensarten einzuhalten, ist gegeben, weil erst mit der gesetzgeberischen Entscheidung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 20.4.2023 (BGBl. I Nr. 107 S. 1 ff.) festgelegt wurde, dass das bundesweit gültige Deutschlandticket zum 01.05.2023 eingeführt wurde. Gleichzeitig wurde auch die Ausgabe des Tickets als Chipkarte spätestens zum 01.01.2024 politisch vorgeschrieben. Da es zu diesem Zeitpunkt keine Chipkartenlösung für den SH-Tarif gibt, muss diese nun zeitkritisch umgesetzt werden. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen. Auch wenn die Diskussion zur Einführung des D-Tickets vorab geführt wurde, fiel die verlässliche Entscheidung des Gesetzgebers mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erst im April 2023. Die Vergabestelle wurde somit erst im April 2023 theoretisch in die Lage versetzt, das Vergabeverfahren vorzubereiten. Zu diesem Zeitpunkt war das zuständige Personal der Vergabestelle mit dem hohen Aufwand zur Einführung des D-Tickets als solches beschäftigt. Dieser Umstand ließ eine frühere Umsetzung der Chipkartenlösung nicht zu, da schlicht nicht genug Personal verfügbar war. Es dürfen nur VDV-KA-zeritifizierte Vertriebssysteme VDV-KA-Chipkarten ausgeben. Zertifizierungen können nur in Deutschland erfolgen, daher ist der Bieter-kreise eingeschränkt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Chipkarte D-Ticket
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html