Befliegung und Pipeline Monitoring für das Leitungsnetz der ONTRAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianallee 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341271115848
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Befliegung und Pipeline Monitoring für das Leitungsnetz der ONTRAS
Gegenstand der Ausschreibung ist die Befliegung durch Helikopter und das Pipeline-Monitoring des kompletten Leitungsnetzes der ONTRAS (ca. 6 090 km Leitungslänge Hochdrucknetz) einschl. aller Abzweig- und Anschlussleitungen. Ziel ist es, durch regelmäßige Beobachtung, Registrierung und Meldung des Leitungsnetzes Gefährdungen, Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und damit die technische Sicherheit gemäß § 49 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz zu gewährleisten. Die Dokumentation erfolgt in einem Bericht zur Befliegung (Monitoring-Bericht), der die meldungsrelevanten Befliegungsdaten einer Befliegung enthält. Die Monitoring-Leistung konzentriert sich auf die Objekterkennung und Eingriffe durch Dritte, Bodenbewegungen und Leckage-Erkennung. Mittels Leitungsbefliegung müssen diese bei der Beobachtung als Gefahrenquellen im Kontrollbereich erkannt, dokumentiert, gemeldet und bei unmittelbaren Gefährdungen muss durch Außenlandungen unverzüglich eingegriffen werden.
Sitz des AG: Leipzig
Leitungsnetz: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Vertrags-, sach- und fristgemäße Befliegung (monatlich, in einem gleichbleibenden Rhythmus) der gesamten Leitungstrasse der ONTRAS. Vertragsbeginn: 01.10.2023 (Anbindung Schnittstelle), Befliegung ab 01.01.2024 unter Einhaltung der gemäß des DVGW Arbeitsblattes G466-1 Absatz 5.3.1.3 geltenden technischen Regeln, unter Einsatz von 4-sitzigen Helikoptern, die der gestellten Aufgabe entsprechend ausgerüstet sind und unter Anwesenheit eines Berufspiloten und Flugbeobachters; Bericht zum Pipeline-Monitoring der meldungsrelevanten Befliegungsdaten, Beobachtungen im Kontrollbereich und darüber hinausgehende unmittelbare Gefährdungen sind in einem EDV-System entsprechend einer Meldetypenübersicht zu erfassen und an ONTRAS digital zu übertragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Befliegung und Pipeline Monitoring für das Leitungsnetz der ONTRAS
Postanschrift: Richthofenstraße 124
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363