Befliegung und Pipeline Monitoring für das Leitungsnetz der ONTRAS

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
Postanschrift: Maximilianallee 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341271115848
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Befliegung und Pipeline Monitoring für das Leitungsnetz der ONTRAS

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Befliegung durch Helikopter und das Pipeline-Monitoring des kompletten Leitungsnetzes der ONTRAS (ca. 6 090 km Leitungslänge Hochdrucknetz) einschl. aller Abzweig- und Anschlussleitungen. Ziel ist es, durch regelmäßige Beobachtung, Registrierung und Meldung des Leitungsnetzes Gefährdungen, Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und damit die technische Sicherheit gemäß § 49 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz zu gewährleisten. Die Dokumentation erfolgt in einem Bericht zur Befliegung (Monitoring-Bericht), der die meldungsrelevanten Befliegungsdaten einer Befliegung enthält. Die Monitoring-Leistung konzentriert sich auf die Objekterkennung und Eingriffe durch Dritte, Bodenbewegungen und Leckage-Erkennung. Mittels Leitungsbefliegung müssen diese bei der Beobachtung als Gefahrenquellen im Kontrollbereich erkannt, dokumentiert, gemeldet und bei unmittelbaren Gefährdungen muss durch Außenlandungen unverzüglich eingegriffen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
76100000 Fachdienste für die Erdgasindustrie
76600000 Überwachung von Rohrleitungen
60444100 Dienstleistungen von Piloten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AG: Leipzig

Leitungsnetz: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vertrags-, sach- und fristgemäße Befliegung (monatlich, in einem gleichbleibenden Rhythmus) der gesamten Leitungstrasse der ONTRAS. Vertragsbeginn: 01.10.2023 (Anbindung Schnittstelle), Befliegung ab 01.01.2024 unter Einhaltung der gemäß des DVGW Arbeitsblattes G466-1 Absatz 5.3.1.3 geltenden technischen Regeln, unter Einsatz von 4-sitzigen Helikoptern, die der gestellten Aufgabe entsprechend ausgerüstet sind und unter Anwesenheit eines Berufspiloten und Flugbeobachters; Bericht zum Pipeline-Monitoring der meldungsrelevanten Befliegungsdaten, Beobachtungen im Kontrollbereich und darüber hinausgehende unmittelbare Gefährdungen sind in einem EDV-System entsprechend einer Meldetypenübersicht zu erfassen und an ONTRAS digital zu übertragen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 036-107337
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Befliegung und Pipeline Monitoring für das Leitungsnetz der ONTRAS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AIR LLOYD Flight Services GmbH
Postanschrift: Richthofenstraße 124
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023

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