Erweiterung Checkpoint Maestro Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2303
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
E-Mail:
Fax: +49 3512603166
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Checkpoint Maestro
Das Cluster des zentralen Cyber-Security Gateways des HZDR ist seit einigen Jahren in Betrieb und das Auslaufen des Produktsupports ist bereits angekündigt. Daher soll die vorhandene Security Lösung "Checkpoint Maestro" erweitert und upgegraded werden.
Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland
Erweiterung/ Upgrade und Wartungsverlängerung der bestehenden zentralen Cyber-Security Lösung Checkpoint Maestro bestehend aus:
- 2x Checkpoint MLS200 Maestro LightSpeed Appliance
- 2x Checkpoint Mobile Access blade unlimited
- 2x Checkpoint Next Generation Threat Prevention for MLS200 Appliance, 3 Jahre
- 2x Premium Collaborative Enterprise Support für das Gesamtsystem, 3 Jahre
- Inbetriebsetzung im laufenden Betrieb
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Das Cyber-Security Sicherheitssystem am HZDR besteht aus einem Verbund von Hardware und Softwarekomponenten der Firma Checkpoint an allen Standorten sowie einem komplexen Regelwerk und sichert u.a. auch das wissenschaftliche Großgerät "Elbe". Die Firma System-Haus Dresden GmbH ist ein Vertriebspartner der Firma Check Point in Deutschland und hat das am HZDR im Einsatz befindliche Cyber-Security Sicherheitssystem aufgebaut und installiert. Der Hersteller Check-Point hat bestätigt, dass die vereinbarten vorteilhaften Projektkonditionen ausschließlich der Firma SHD eingeräumt werden, da diese das vorhandene Cyber-Security System am HZDR installiert hat und betreut. Einige Komponenten des vorhandenen zentralen Cyber-Security Gateways des HZDR sollen erneuert, andere nur mit einem Upgrade versehen und damit die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems deutlich verbessert werden. Einige vorhandene Komponenten wie zwei Hyperscale Orchestrator 140, eine Appliance SG 6800 sowie alle Management- und Reporting Server bleiben in Betrieb. Verbunden ist das mit einer Verlängerung des Supports und der Subscription aller Hard- und Softwarekomponenten für 3 Jahre. Im Bereich Cyber Security ist eine tiefgehende Expertise nicht nur der Produkte und Technologie, sondern auch der Prozesse und der technologischen Integration im Unternehmen notwendig. Zusätzlich ist ein besonderes Vertrauens- und Geheimhaltungsverhältnis erforderlich. Die Erweiterungslieferung basiert auf der Checkpoint Security Gateway Produktfamilie zu der nur Produkte aus dieser Serie Hard- und Software-technisch kompatibel sind. Diese Produkte sind nicht nur am Standort Dresden im Einsatz und kommunizieren untereinander mit speziellen und verschlüsselten Protokollen (für die Cyber-Sicherheit ist dies essentiell). Alternative Teilsysteme sind somit nicht kompatibel.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Checkpoint Maestro
Postanschrift: Drescherhäuser 5b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163