Parkraummanagement Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000080
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dataport AöR
E-Mail:
Telefon: +49 40428460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parkraummanagement
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung unterschiedlicher Services rund um das Thema Parkraumanagement.
Ziel dabei ist es, dass die Kommunen und Landesbehörden (Kunden) diese Leistungen direkt bei Dataport als Serviceleistung bestellen können.
Um ein umfassendes Produktportfolio anbieten zu können, werden vier Lose ausgeschrieben. Diese dienen dazu, standardisierte Lösungsbausteine zu schaffen, um den unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Kundenanfragen entsprechen zu können.
Die gesamte Lösung basiert auf dem Einsatz eines bei Dataport betriebenen Zentralsystems, auf dem alle Kunden als separate Mandanten geführt werden. In diesem Zentralsystem laufen alle Informationen zusammen, werden analysiert und aufbereitet und in unterschiedlichster Form für die Kunden bereitgestellt.
Ziel dieser Vergabe ist es, Auftragnehmer zu gewinnen, die das Zentralsystem von Dataport mit den erforderlichen Informationen (Belegungszustand / -grad) der Parkstände / Parkplätze versorgen und/ oder die Ergebnisse mittels Outdoor-Anzeigetafeln visualisieren.
Die Aufgabe der Auftragnehmer besteht darin, hierfür die jeweiligen Parkstände und -plätze mit dem benötigten Equipment auszustatten, zu betreiben sowie die Datenkommunikation zu Dataport sicherzustellen, um so eine verlässliche Überwachung der Belegungszustände der Parkstände zu gewährleisten. Alle damit verbundenen Aufwände sind in den anzubietenden Services mit einzukalkulieren.
Ausschlaggebend ist hier die zuverlässige Erbringung der Services, die hierfür eingesetzte Technik obliegt dem Auftragnehmer.
Grundsätzlich steht es jedem Bieter frei, sich auf eines, mehrere oder alle Lose zu bewerben. Die zu erbringenden Leistungen sind in Form von Services anzubieten, wie sie in den jeweiligen Losen bzw. den allgemeinen Anforderungen beschrieben sind.
Einzelplatz-Belegungserfassung
Ziel der in diesem Los zu erbringenden Leistungen ist eine verlässliche und permanente Überwachung der Belegungszustände einzelner Parkstände sowie der Weiterleitung der Zustände an das Zentralsystem bei Dataport.
Der Auftraggeber kann den Einzelauftrag einseitig um weitere vier Jahre verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit des Einzelauftrages gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Optionale Entwicklungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden vergeben.
Bewertungsmethode bezüglich II.2.5 ): Erweiterte Richtwertmethode
Mehrplatz-Belegungserfassung
Ziel der in diesem Los zu erbringenden Leistungen ist eine verlässliche und permanente Überwachung der Belegungszustände mehrerer Parkstände sowie der Weiterleitung der Zustände an das Zentralsystem bei Dataport.
Der Auftraggeber kann den Einzelauftrag einseitig um weitere vier Jahre verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit des Einzelauftrages gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Optionale Entwicklungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden vergeben.
Bewertungsmethode bezüglich II.2.5 ): Erweiterte Richtwertmethode
Zufahrts- und Ausfahrtserfassung
Ziel der in diesem Los zu erbringenden Leistungen ist eine verlässliche und permanente Überwachung der Belegungszustände von Parkplatzarealen sowie der Weiterleitung der Informationen an das Zentralsystem bei Dataport.
In Abgrenzung zu Los 1 und 2 kommt diese Lösung zum Einsatz, wenn keine Überwachung der Stellplätze möglich oder sinnvoll ist.
Der Auftraggeber kann den Einzelauftrag einseitig um weitere vier Jahre verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit des Einzelauftrages gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Optionale Entwicklungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden vergeben.
Bewertungsmethode bezüglich II.2.5 ): Erweiterte Richtwertmethode
Anzeigesysteme
Ziel der in diesem Los zu erbringenden Leistungen ist ein Fullservice einer Anzeigelösung im Rahmen des Parkraum-Managements (Park-Informations- und -Leitsystem).
Hierfür wird ein zentrales Anzeigemanagementsystem als auch die vor Ort zum Einsatz kommenden Anzeigesysteme benötigt, einschließlich eines Fullservices. Die anzuzeigenden Informationen (Belegungsgrade, etc.) kommen aus dem Zentralsystem von Dataport bzw. werden kundenseitig über einen Online-Zugang bereitgestellt, alle anderen Leistungen werden als Komplettservice vom Auftragnehmer erbracht.
Die vor Ort zum Einsatz kommenden Anzeigesysteme werden gekauft, alle damit zusammenhängenden Serviceleistungen (Wartung, Reparatur, Betrieb) werden für die Dauer des Vertrages auftragnehmerseitig erbracht.
Der Auftraggeber kann den Einzelauftrag einseitig um weitere vier Jahre verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit des Einzelauftrages gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Optionale werden Entwicklungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden vergeben.
Bewertungsmethode bezüglich II.2.5 ): Erweiterte Richtwertmethode
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, für jedes Los anzugeben (Das heißt, wenn die Angebotsfrist bspw. am 30.09.2023 endet, können Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2023 eingereicht werden). Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese mindestens seit dem 01.01.2023 bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Umsetzung planmäßig verlaufen ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die vermittelten Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Wenn mit einer Referenz die Anforderungen an mehrere Lose abgedeckt werden, darf diese Referenz bei mehreren Losen angegeben werden (Bspw.: Erfüllt eine Referenz die
Anforderungen an eine Referenz für Los 1 und Los 2, so kann diese Referenz für Los 1 und Los 2 angegeben werden, wenn ein Bieter für beide Lose Angebote abgeben möchte.)
Los 1 Referenz:
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B 3.1 der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Das bedeutet, eine Leistung wurde oder wird im folgenden Umfang erbracht:
Überwachung von Outdoor-Parkplätzen mit mindestens 20 Parkständen, die mittels Einzelplatzsensorik erfasst werden. Der Bieter muss einen Parkplatz mit Einzelplatzsensorik ausgestattet haben, die Belegungsinformationen erfasst und mittels zentralem Monitoring-System überwacht haben. Sofern diese Informationen zudem mittels Park-Informations- bzw. Parkleitsystem zur Anzeige gebracht werden, ist dies mit anzugeben. Wünschenswert sind Referenzen mit unterschiedlichen Untergründen.
Folgende Punkte sind in der Referenz zu beschreiben:
- Art der Leistung
- Vertragsdauer und Beginn/ Ende
- Anzahl der zu überwachenden Parkstände
- eingesetzter Sensortyp (siehe Bewertungsmatrix/ Preisblatt)
- Bodenbeschaffenheit
- Ggf. gesonderte vorbereitende Maßnahmen
- technisches Umfeld
- Übertragungsart
Los 2 Referenz:
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B 3.2 der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Das bedeutet, eine Leistung wurde oder wird im folgenden Umfang erbracht:
Überwachung von Outdoor-Parkplätzen mit mindestens 20 Parkständen, die mittels Mehrplatz-Erfassungs-Sensorik erfasst werden. Der Bieter muss einen Parkplatz mit entsprechender Sensorik ausgestattet haben, die Belegungsinformationen erfasst und mittels zentralem Monitoring-System überwacht haben. Sofern diese Informationen zudem mittels Park-Informations- bzw. Parkleitsystem zur Anzeige gebracht werden, ist dies mit anzugeben.
Folgende Punkte sind in der Referenz zu beschreiben:
- Art der Leistung
- Vertragsdauer und Beginn/ Ende
- Anzahl der zu überwachenden Parkstände
- Art der zu überwachenden Flächen (Stellplätze, Lieferzone, Gassen). Sollten weitere abweichende Nutzungsflächen überwacht werden / worden sein, sind diese mit anzugeben
- Anzahl der dafür eingesetzten Zufahrt- und Ausfahrtssensoren
- eingesetzter Sensortyp (siehe Bewertungsmatrix/ Preisblatt)
- Parkplatzbeschaffenheit/ besondere Einflussfaktoren
- Ggf. gesonderte vorbereitende Maßnahmen
- technisches Umfeld
- Übertragungsart
Los 3 Referenz:
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B 3.3 der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Das bedeutet, eine Leistung wurde oder wird im folgenden Umfang erbracht:
Überwachung von Outdoor-Parkplätzen mit mindestens 20 Parkständen, die mittels Zufahrts/ Ausfahrtssensorik erfasst werden. Der Bieter muss einen Park-platz mit entsprechender Sensorik ausgestattet haben, die Belegungsinformationen erfasst und mittels zentralem Monitoring-System überwacht haben. Sofern diese Informationen zudem mittels Park-Informations- bzw. Parkleitsystem zur Anzeige gebracht werden, ist dies mit anzugeben.
Folgende Punkte sind in der Referenz zu beschreiben:
- Art der Leistung
- Vertragsdauer und Beginn/ Ende
- Anzahl Parkstände des zu überwachenden Parkplatzes
- Anzahl und Art der Ein- und Ausfahrt (Kombinierte Ein- und Ausfahrten, baulich getrennte Spuren)
- eingesetzter Sensortyp (siehe Bewertungsmatrix/ Preisblatt)
- Untergrundbeschaffenheit der Ein- und Ausfahrten
- Ggf. gesonderte vorbereitende Maßnahme
- technisches Umfeld
- Übertragungsart
Los 4 Referenz:
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B 3.4 der Vergabeunter-lagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Das bedeutet, eine Leistung wurde oder wird im folgenden Umfang erbracht:
Errichtung und Betrieb eines zentralen Ansteuerungssystems für Park-Informations- und / oder Parkleitdisplays sowie der dafür erforderlichen angeschalteten Anzeigedisplays, basierend auf LED-Technologie.
Die angezeigten Belegungsdaten basieren auf automatisiert erfassten und bereitgestellten Belegungsinformationen.
Folgende Punkte sind in der Referenz zu beschreiben:
- Art der Leistung
- Vertragsdauer und Beginn/ Ende
- Anzahl und Art der Anzeigegattungen (Parkinformations- oder Parkleitdisplays)
- eingesetzter Displaytyp (siehe Bewertungsmatrix/ Preisblatt)
- Umfang der angezeigten Informationen (beispielsweise Unterteilung nach unterschiedlichen Stellplatzgattungen, Richtungsangaben. Sofern weitere Informationen angezeigt werden / wurden, sind diese mit anzugeben).
- Beschreibung der vorbereitenden Maßnahmen, insbesondere Erdbauarbeiten.
- technisches Umfeld
- Übertragungsart
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und –einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum von Teil A - Allgemeiner Teil, können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2. von Teil A - Allgemeiner Teil).
Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.