Projektvertrag zur Realisierung eines BI-Gesamtsystems (HKR 2025) Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-12 SMF
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 154-489302)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Carolaplatz 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektvertrag zur Realisierung eines BI-Gesamtsystems (HKR 2025)
Die Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025 des Freistaates Sachsen hat eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der kameralen Kernverwaltung zum Ziel. Im Ergebnis soll ein fachlich flexibles, technologisch zukunftsfähiges sowie integriertes HKR-IT-Ökosystem entstehen. Ein Teilziel der Umsetzung umfasst den Aufbau eines den allgemeinen Zielstellungen der IT-Strategie HKR 2025 folgenden Business-Intelligence-Systems ("BI-Gesamtsystem") zur Realisierung eines zentralen analytischen Berichtswesens im HKR-Segment. In den vergangenen Jahren wurde bereits ein Teil dieses BI-Gesamtsystems innerhalb einer Eigenentwicklung des Sächsische Staatsministerium der Finanzen erfolgreich prototypisch realisiert und teilweise in Betrieb genommen. Als Eckpunkte haben sich dabei ein agiles Projektvorgehen in gemischten Teams, Microsoft PowerBI als analytisches Frontend und ein BI-Architektur-Konzept ergeben. Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister als Unterstützung beim Ausbau des "BI-Gesamtsystem" als Teilsystem der IT-Strategie HKR 2025 zu gewinnen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
11: Bitte weisen Sie nach, dass Sie zur Absicherung der Anforderungen im Rahmen der DSGVO eine jährliche Revision der technischen und fachlichen Maßnahmenliste bezüglich Ihrer eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Entwicklungsverfahren durchführen. Dazu legen sie einen von Dritten erstellten Beleg oder eine selbsterstellte Eigenerklärung vor, aus der sich die Zertifizierung entnehmen lässt.
11: Bitte weisen Sie nach, dass Sie zur Absicherung der Anforderungen im Rahmen der DSGVO eine jährliche Revision der technischen und fachlichen Maßnahmenliste bezüglich Ihrer eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Entwicklungsverfahren durchführen. Dazu legen sie einen von Dritten erstellten Beleg oder eine selbsterstellte Eigenerklärung vor.