Reinigung PolFH Rothenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2A015749

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
Postanschrift: Riesaer Str. 7h
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 351-4510994560
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-18a6000fd45-2a8c0049b2d9c4da&PublicationType=0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.sachsen-vergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung PolFH Rothenburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 2A015749
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90910000 Reinigungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhalts-, Grund- und Glasflächenreinigung, Sonderleistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Hauptort der Ausführung:

02929 Rothenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

2A015749 - Reinigungsleistungen in der Fachhochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg

Unterhaltsreinigung: ca. 94.404,00 m² Reinigungsfläche pro Monat (gesamte Vertragslaufzeit),

Unterhaltsreinigung: ca. 16.175,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche pro Monat (ca. 53 Monate ab ca. Ende 2. Quartal 2026 nach Fertigstellung Gebäude U3),

Unterhaltsreinigung: ca. 16.324,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche pro Monat (ca. 56 Monate ab ca. Ende 1. Quartal 2026 nach Fertigstellung Gebäude U4),

Unterhaltsreinigung: ca. 16.179,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche pro Monat (ca. 65 Monate ab ca. Ende 2. Quartal 2025 nach Fertigstellung Gebäude U5),

Grundreinigung: ca. 56.936,00 m² Reinigungsfläche pro Laufzeit,

Grundreinigung: ca. 4.968,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche für insgesamt ca. 53 Monate ab ca. Ende 2. Quartal 2026 nach Fertigstellung Gebäude U3,

Grundreinigung: ca. 5.069,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche für insgesamt ca. 56 Monate ab ca. Ende 1. Quartal 2026 nach Fertigstellung Gebäude U4,

Grundreinigung: ca. 4.970,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche für ca. 65 Monate ab ca. Ende 2. Quartal 2025 nach Fertigstellung Gebäude U5,

Glasreinigung: ca. 9.402,00 m² Reinigungsfläche pro Jahr; (gesamte Vertragslaufzeit)

Glasreinigung: ca. 2.001,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche pro Jahr für ca. 53 Monate ab ca. Ende 2. Quartal 2026 nach Fertigstellung Gebäude U3,

Glasreinigung: ca. 2.389,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche pro Jahr für ca. 56 Monate ab ca. Ende 1. Quartal 2026 nach Fertigstellung Gebäude U4,

Glasreinigung: ca. 2.001,00 m² zusätzliche Reinigungsfläche pro Jahr für ca. 65 Monate ab ca. Ende 2. Quartal 2025 nach Fertigstellung Gebäude U5,

Sonderleistungen:

Unterhaltsreinigung auf Abruf: ca. 1.317,00 m² pro Woche (Abruf ca. 6x pro Jahr)

Grund-/ Endreinigung 3-Raum Studentenwohnungen: ca. 5.138 m² pro Laufzeit

Grund-/ Endreinigung 4-Raum Studentenwohnungen: ca. 4.325,00 m² pro Laufzeit

Grund-/ Endreinigung Mutter-Kind Studentenwohnungen: ca. 734,00 m² pro Laufzeit

Endreinigung Gästezimmer: ca. 2.800 Abrufe pro Laufzeit á ca. 17,00 m²

Kehren einer Terrasse: ca. 196 Abrufe pro Laufzeit á ca. 96,00 m²

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/11/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung werden gefordert:

1. Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder

Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber/Bieter

niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der

Registernummer, soweit vorhanden.

2. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer

Berufsgenossenschaft mit Angabe der Berufsgenossenschaft

bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer, soweit

vorhanden.

3. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein

vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt

noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels

Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in

Liquidation befindet.

4. Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter seine

Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der

Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt

hat.

5. Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine

schwere Verfehlungen vorliegt, die meine/unsere

Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames

Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot

(§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GeWO),

Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges

Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder

Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der

Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen

Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen

Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer

solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung

finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,

dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu

verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat

nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c

StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§

108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung

internationaler Bestechung

(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang

mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller

Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer

Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und

terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB),

Menschenhandel (§§ 232, 233 StBG), Förderung des

Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),

Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB).

Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB),

Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b

StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267

StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),

Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.

StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei

Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen

Verkehr (§ 299 StGB),

Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),

Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),

unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),

Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),

Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit §

335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder

Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im

Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder

die

Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren

Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes

gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im

Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von

mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90

Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR

belegt worden bin/sind.

Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:

Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten

Angaben mit den Eintragungen in der

Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis

der Eignung durch Angabe der PQVerzeichnisnummer führen.

Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des

Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den

Vergabeunterlagen beiliegt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit werden gefordert:

1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er

Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung

vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils

bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten

Leistungen.

2. Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter für die

auszuführenden Leistungen über eine angemessene Berufs-

oder Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung aller

Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen-,

Sach- und Vermögensschäden verfügt.

Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:

Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten

Angaben mit den Eintragungen in der

Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis

der Eignung durch Angabe der PQVerzeichnisnummer führen.

Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des

Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den

Vergabeunterlagen beiliegt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit werden gefordert:

1. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher

ausgeführte Liefer- und

Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten

höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder

Dienstleistungen, mit Angabe der Art der ausgeführten

Leistung, Auftragssumme (netto in EUR),

Ausführungszeitraum sowie Auftraggeber. Eine Referenz ist

geeignet, sofern sie bzgl. Art und Umfang mit der

ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.

Zusätzlich zu anderen Referenzen sind für die Reinigung von

Raumschießanlagen mind. 3 Stück auftragsspezifische

Referenzen nachzuweisen.

2. Es ist eine gültige Erlaubnis nach § 7 SprengG für die

Reinigung von Schießanlagen

und ein Befähigungsschein nach § 20 SprengG, Fachkunde

"Reinigung von Schießanlagen" vorzulegen.

3. Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die

erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:

Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten

Angaben mit den Eintragungen in der

Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis

der Eignung durch Angabe der PQVerzeichnisnummer führen.

Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des

Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den

Vergabeunterlagen beiliegt.

Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000,00 EUR wird der

Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag

erteilt werden soll, einen Auszug aus dem

Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt

für Justiz anfordern.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/10/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/10/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-977-0
Fax: +49 341-977-1049
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
Postanschrift: Riesaer Str. 7h
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 351-4510994560
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023

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