Erbringung von Unterstützungsleistungen für die IB.SH im Zusammenhang mit der Durchführung der Corona-Soforthilfe-Programme.

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von Unterstützungsleistungen für die IB.SH im Zusammenhang mit der Durchführung der Corona-Soforthilfe-Programme.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Schleswig-Holstein haben zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit jeweils bis zu 10 bzw. mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten die Programme „Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes“ bzw. „Landesprogramm Corona-Soforthilfe“ (nachfolgend „Corona-Soforthilfe-Programme“) aufgelegt.

Der IB.SH wurde vom Land Schleswig-Holstein die Aufgabe der Bewilligungsstelle für die Corona-Soforthilfe-Programme übertragen. Innerhalb der IB.SH erfolgt die Abwicklung der Corona-Soforthilfe-Programme durch den Fachbereich „Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft“.

Die Rechtsabteilung der IB.SH nimmt in den von der IB.SH durchgeführten Verwaltungsverfahren die Rolle der Widerspruchsstelle wahr und ist im Hause der IB.SH zentraler Ansprechpartner in allen (auch die Corona-Soforthilfe-Programme betreffenden) rechtlichen Fragestellungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Eine Leistungserbringung am Standort der IB.SH ist zunächst nicht vorgesehen, kann jedoch in Einzelfällen erforderlich werden und wird dem Dienstleister mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wird die Unterstützungsleistung in Bezug auf die Corona-Soforthilfe-Programme „Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes“ und „Landesprogramm Corona-Soforthilfe“. Die Unterstützungsleistung umfasst die Erbringung von verschiedenartigen Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen.

...

Bei der Unterstützungsleistung sind die einschlägigen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hierzu gehören insbesondere:

• Die für das jeweilige Programm zwischen Bund und Land geschlossene Verwaltungsvereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen und weiterer Vorgaben wie z. B. der FAQ),

• die programmspezifischen Richtlinien des Landes,

• die beihilferechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes,

• die Landeshaushaltsordnung (LHO einschließlich der VV),

• das Landesverwaltungsgesetz (LVwG),

• die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO),

• die bilateral zwischen dem Land und der IB.SH getroffenen Einzelfallregelungen sowie

• vordefinierte Prozessbeschreibungen, Prüfkonzepte und Arbeitsanweisungen der IB.SH.

...

Leistungsbestandteile:

Im Fokus des Rückmeldeverfahrens stehen solche Antragstellende, die im Rahmen der bisherigen Rückmelde- und Stichprobeverfahren keine abschließende Rückmeldung zum im Förderzeitraum entstandenen Liquiditätsengpass abgegeben haben. Diese Antragstellende sind erneut zu kontaktieren und um Abgabe von Erklärungen zum Liquiditätsengpass, ggf. auch um Vorlage von Unterlagen zur Prüfung des Liquiditätsengpasses, anzuhalten.

Im Rahmen der vom Dienstleister zu erbringenden Unterstützungsleistung sind daher insbesondere folgende Tätigkeiten vorzunehmen:

- Fallbearbeitung und Vorbereitung von Bescheiden (insb. Widerrufsbescheiden),

- Kommunikation mit Antragstellenden in Schriftform,

- Telefonische Betreuung von Antragstellenden,

- Widerspruchsbearbeitung und ggf. Prüfung von Unterlagen.

...

Die ausgeschriebene Unterstützungsleistung lässt sich in folgende Module gliedern:

• Modul 1:

o Teamkoordination

• Modul 2:

o Unterstützung bei der fachlichen Fallbearbeitung und Bescheiderstellung inkl. evtl. notwendiger Nachprüfungen

• Modul 3:

o Widerspruchsbearbeitung

• Modul 4:

o Telefonische Betreuung von Antragstellenden

Die Module sind eng miteinander verzahnt, bedingen in der Projektarbeit stark einander. Vor diesem Hintergrund ist für eine erfolgreiche Bearbeitung die Vergabe aller Module an einen Bieter zwingend erforderlich.

Für die Erbringung der Unterstützungsleistung hat der Dienstleister die aufgeführten Module hinsichtlich geforderter Quantität und Qualität angemessen mit Ressourcen zu besetzen. Das setzt voraus, dass die Unterstützungsleistung auf Seiten des Dienstleisters zentral durch eine Person mit dem Skillprofil „(Senior) Teamlead“ oder einem vergleichbaren Skillprofil koordiniert wird, der gleichzeitig auch die Verantwortung für das Modul 1 übertragen wurde.

...

Auftragsvolumen:

Die IB.SH schätzt, dass bis zum 28.02.2026 (feste Vertragslaufzeit) Unterstützungsleistungen im Umfang von bis zu 9.000 Personentagen (4.500 Personentage p.a.) in Anspruch genommen werden.

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.

Die Vergütung erfolgt nur auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation des Angebotes / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Nach dem 28.02.2026 (Ende der festen Vertragslaufzeit) kann der Vertrag auf Wunsch der IB.SH bis zu zwei Mal über eine Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängert werden. Die IB.SH ist berechtigt, von dieser Verlängerungsoption drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. dem Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums Gebrauch zu machen. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren am 28.02.2028.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte

"Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Weitere Eignungskriterien" max. 600 Punkte vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 600 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.

Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. des Unternehmensverbundes sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den Jahren 2020, 2021, 2022 und 30.06.2023.

Mindestanforderung: Unterstützungsleistungen im Kontext der Corona- Hilfsprogramme wurden in Summe der Jahre über 7,5 Mio. EUR erbracht.

3. Einreichung eines (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (2021 bzw. 2022 sofern erstellt und testiert) des Unternehmens inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, sowie ggf. (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten Geschäftsjahres des Mutterkonzerns (wenn der bewerbende Unternehmensteil eine Tochtergesellschaft darstellt). Auf dieser Grundlage erfolgt ein Rating der Anbieter gem. dem offiziellen DSGV- oder RSU-Corporate-Ratingverfahren durch unseren Kreditbereich. Die Ratingnoten werden anschließend bewertet.

Mindestkriterium für Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist Erreichen von 11 Punkten im DSGV-Rating. Anbieter mit einer DSGV / RSU Corporate Ratingnote von 12 oder schlechter werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt. Auch die Nicht Vorlage des (Konzern-) Jahresabschlusses inkl. GuV Rechnung führt zu einem Ausschluss vom Verfahren.

4. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5. Nachweis über mindestens drei qualifizierte Referenzen im Bereich der Bewirtschaftung von Corona-Hilfsprogrammen und mindestens eine davon sollte ein qualifiziertes Rückmeldeverfahren in den Corona-Soforthilfen beinhalten (Kontaktdaten von Ansprechpartnern zu den benannten Referenzen sind mindestens auf Nachfrage zu benennen).

Die Referenzen sollen sich auf Tätigkeiten beziehen, die im wesentlichen in den Jahren 2020 bis 2023 durchgeführt wurden/ werden und einschlägige und vergleichbaren Leistungen im Bereich von Förderungen mit dem Schwerpunkt Zuschuss/ Billigkeitsleistungen von Corona-Hilfsprogrammen zum Inhalt der ausgeschriebenen Leistung haben.

Der jeweilige Nachweis führt zumindest den Leistungsumfang, die Ausführungszeit sowie den (öffentlichen / privaten) Auftraggeber und den Umfang der Weiterbeauftragungen (auch innerhalb des Konzernverbundes) auf.

6. Nachweis über die Art und Umsetzung des Qualitätsmanagements und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Zertifizierung gemäß ISO/DIN/LDSG oder gleichwertigen Normen).

...

Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3 Zusätzliche Angaben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.

Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.

Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. September 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.

Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.

...

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

8. Eigenerklärung, dass

- die von der IB.SH zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sowie

- die von dem Unternehmen erstellten eigenen Unterlagen mit Bezug zur IB.SH bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität nach gängigen Standards (unter anderem ISO 27001, BSI-IT-Grundschutz, oder gleichwertig) angemessen geschützt werden.

9. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.

Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.

10. Eigenerklärung, dass die Anforderungen, die in der anliegenden Leistungsbeschreibung definiert sind, erfüllt werden (insbesondere in Bezug auf Skillprofile und Verfügbarkeit).

11. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Ausschreibungsbedingungen anerkennt und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen hat.

...

Hinweis für die Bewerber:

Erklärung zur Geheimhaltung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein wird alle Informationen und Unterlagen, von denen sie im Rahmen dieser Ausschreibung Kenntnis erlangt, nur zur Bewertung der Bieter verwenden und deren Inhalte, auch über die Dauer dieser Ausschreibung hinaus, vertraulich behandeln. Bitte achten Sie in Ihren Unterlagen darauf, sich auf die wesentlichen Aspekte zu konzentrieren und formulieren Sie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit präzise.

...

Verhandlungsgespräche/ Präsentationen finden voraussichtlich in der 49./50. KW 2023 statt.

...

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: n.n.
Ort: n.n.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1517
Internet-Adresse: www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/09/2023

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