Alle öffentlichen Gebäude
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 3 - 5
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Der Bürgermeister
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Postanschrift: Rathausplatz 3 - 5
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4103707354
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alle öffentlichen Gebäude
Es wird ein Rahmenvertrag für die laufende Unterhaltsreinigung sowie die Glas- und Fensterrahmenreinigung in 11 Losen aller städt. Gebäude vergeben
Gebäudereinigung Rathaus (Kurzzeichen: Los 1)
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
Reinigung und Pflege des Rathauses - Neu- und Altbau Reinigungsbeginn Mo-Fr 5.00 Uhr
Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Feuerwache, Stadtbücherei, Villa (Kurzzeichen: Los 2)
22880 Wedel
Schulauer Straße 101, Rosengarten 6-8, Mühlenstraße 35
Reinigung der Feuerwache, Stadtbücherei und Villa Reinigungszeit: Feuerwache Mo-Fr ab 10.00 Uhr, Stadtbücherei Mo-Sa ab 18.00 Uhr, Villa Mo-Fr ab 9.00 Uhr. Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Bauhof, Moorwegschule, Förderzentrum (Kurzzeichen: Los 3)
22880 Wedel
Autal 35; Breiter Weg 57-67, Autal 37
Bauhof Mo-Fr ab 17.00 Uhr, Moorwegschule Mo-Fr ab 17.00 Uhr, Ganztag Mo-Fr ab 17.00 Uhr, Moorwegschule Turnhalle Mo-Fr ab 7.30 Uhr. Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Altstadtschule, Johann-Rist-Gymnasium, Steinberghalle, Stadtmuseum (Kurzzeichen: Los 4)
22880 Wedel
Schulstraße 8, Pinneberger Str 9, Am Redder 8, Steinberg, Küsterstr. 5
Altstadtschule inkl Ganztag Mo-Fr 17.00 Uhr, Schulkindbetr. Mo-Fr 16.00 Uhr, Sporthalle Altstadtschule Mo-Fr 7.30 Uhr, Johann-Rist-Gymn. Mo-Fr 17.00 Uhr, Turnhalle Mo-Fr 7.30 Uhr, Sporthalle Steinberg Mo-Fr 7.30 Uhr, Stadtmuseum Mi 10.00 Uhr. Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
VHS, Musikschule, Sporthalle Bekstraße, Umkleidehäuser Freizeitpark, KJuZ (Kurzzeichen: Los 5)
22880 Wedel
ABC Straße 3, Bekstraße 22, Schulauer Straße 66, Bekstraße 31
Volkshochschule und Musikschule Mo-Sa beendet bis 8.00 Uhr, Sporthalle Bekstraße 22 Mo-Fr beendet bis 7.30 Uhr, Freizeitpark Mo-Sa beendet bis 7.30 Uhr, Kinder- und Jugendzentrum Mo-Sa zwischen 20.30 und 7.30 Uhr. Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Gebürder-Humboldt-Schule, Sporthalle Rudolf-Breitscheid-Straße (Kurzzeichen: Los 6)
22880 Wedel
Rosengarten 18, Rudolf-Breitscheid-Straße 42
Gebrüder-Humboldt-Schule Mo-Fr ab 17.00 Uhr, Sporthalle Rudolf-Breitscheid-Straße Mo-Fr beendet bis 7.30 Uhr. Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Albert-Schweitzer-Schule, Stadtteilzentrumg Mittendrin (Kurzzeichen: Los 7)
22880 Wedel
Pulverstraße 67 A, Friedrich-Eggers-Straße 77-79
Albert-Schweitzer-Schule Mo-Fr ab 17.00 Uhr, Schulkindbetreuung Dänischer Pavillon Mo-Fr ab 17.00 Uhr; Ganztagsbereich und Mensa Mo-Fr ab 17.00 Uhr, Turnhalle Mo-Fr beendet bis 7.30 Uhr, Stadteilzentrum mittendrin Mo-Sa beendet bis 8.00 Uhr. Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Sporhalle Bergstraße (Kurzzeichen: Los 8)
22880 Wedel
Tinsdaler Weg 55
Bergstraße - Sporthalle
Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule Mo-Fr ab 17.00 Uhr
Sporthalle Bergstraße beendet Mo-Fr beendet bis 7.30 Uhr. Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
TSV Gebäude (Kurzzeichen: Los 9)
22880 Wedel
Bekstraße 22, Schulauer Straße 65
TSV Vereinsheim inkl Schulkindbetreuung Mo-Fr, UG und SKB beendet bis 7.30 Uhr, OG beendet bis 9.00 Uhr, Sporthalle beendet bis 7.30 Uhr. Nichttextilen Bodenbeläge sind mit rutschhemmenden Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen, Feinsteinzeug ausschließlich mit tensidfreien Reinigungsmitteln ohne Pflegeanteile ,die Bodenbeläge in Sanitär- und Waschräumen mit speziellen Reinigungsmitteln für diese Bereiche. Es sind Material schonende Reinigungsmittel zu verwenden. Kalk- und Urinsteinbildung in den gesamten Sanitär- und Waschraumbereichen sowohl an Einrichtungsgegenständen als auch auf Böden und Wänden muss verhindert werden.
Geruchverschlüsse/Bodenabläufe sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf mit Wasser zu spülen/zu füllen.
Textile Bodenbeläge sind mit Bürstsaugern zu saugen, es sei denn, dass der textile Bodenbelag nur saugen ohne Bürste zulässt (z.B. Nadelfilz).
Außerplanmäßige Verschmutzungen (z.B. durch Baumaßnahmen) sowie alle anderen Zusatzarbeiten, die nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten sind, werden gesondert beauftragt. Alle Arbeiten sind außerhalb der Nutzungszeiten gemäß Leistungsverzeichniss und dem jeweiligen Reinigungsplan auszuführen. Der laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung darf nicht behindert/gestört werden. Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Nass gereinig-te Flächen sind streifen- bzw. schlierenfrei nachzutrocknen.Es ist das 4-Farb-System einzusetzen.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Fensterreinigung Teil I (Kurzzeichen: Los 10)
22880 Wedel
Glas- und Rahmenreinigung Lose 1, 2,3, 4,
Die Termine für die Durchführung der Reinigungsarbeiten sind mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten mit der Hausverwaltung abzustimmen. Dabei ist auf gleiche Reini-gungsintervalle zu achten.Vor Beginn der Arbeiten hat die/der zuständige Vorarbeiter*in seine Mitarbeiter*innen auf die vorhandenen Gefahrenquellen hinzuweisen und eine Sicherheitsbelehrung durchzufüh-ren. Dies ist der Hausverwaltung auf dem entsprechenden Vordruck zu bestätigen.
Die Glasflächen (in der Regel beidseitig, es sei denn im Leistungsverzeichnis ist etwas an-deres geregelt) sind so
zu reinigen, dass sie nach der Reinigung sauber, wolkenfrei, frei vonSchmutz und Streifen sowie von überschüssiger Feuchtigkeit sind. Dabei ist darauf zu ach-ten, dass das abgelaufene Schmutzwasser aufgefangen wird und nicht auf die Fensterbän-ken oder sonstiges Mobiliar sowie ggf. Schriftstücke läuft. Die Fensterrahmen sind mit einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend zu trocknen. Zur Fensterrahmenreinigung gehören auch die Dicht- und Anschlagflächen. Diese sind bei geöffnetem Fenster gründlich auszubürsten und zu säubern.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Fensterreinigung Teil II (Kurzzeichen: Los 11)
22880 Wedel
Glas- und Rahmenreinigung Lose 5, 6, 7, 8, 9
Die Termine für die Durchführung der Reinigungsarbeiten sind mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten mit der Hausverwaltung abzustimmen. Dabei ist auf gleiche Reini-gungsintervalle zu achten.Vor Beginn der Arbeiten hat die/der zuständige Vorarbeiter*in seine Mitarbeiter*innen auf die vorhandenen Gefahrenquellen hinzuweisen und eine Sicherheitsbelehrung durchzufüh-ren. Dies ist der Hausverwaltung auf dem entsprechenden Vordruck zu bestätigen.
Die Glasflächen (in der Regel beidseitig, es sei denn im Leistungsverzeichnis ist etwas an-deres geregelt) sind so
zu reinigen, dass sie nach der Reinigung sauber, wolkenfrei, frei vonSchmutz und Streifen sowie von überschüssiger Feuchtigkeit sind. Dabei ist darauf zu ach-ten, dass das abgelaufene Schmutzwasser aufgefangen wird und nicht auf die Fensterbän-ken oder sonstiges Mobiliar sowie ggf. Schriftstücke läuft. Die Fensterrahmen sind mit einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend zu trocknen. Zur Fensterrahmenreinigung gehören auch die Dicht- und Anschlagflächen. Diese sind bei geöffnetem Fenster gründlich auszubürsten und zu säubern.
Ablauf der Angebotsfrist: 10.10.2023,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 30.11.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
- a) Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate
- siehe Veröffentlichungstext EU
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Es wird empfohlen den vom AG vorgefertigten Vordruck zu verwenden
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Es wird empfohlen den vom AG vergefertigen Vordruck zu verwenden
- Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter der Angabe der Registriernummer. Alternativ zunächst eine selbstgefertigte Eigenerklärung (Vordruck e124 alternativ EEE). Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise beizubringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkasse) über die vollständige Entrichtung der Beiträge ( gültig und nicht älter als 12 Monate) sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate beizubringen.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. §6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
-gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
Eigenerklärung für alle Lose:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
- Angaben über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrags
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
oder Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) unter Angabe der Registernummer.
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen sich gem. §4 Abs. 1 Satz 1 VGSH verpflichten, das zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen.
2. Eigenerklärung zur Aufträgen und Konzessionen ober der EU-Schwellenwert zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Stadt Wedel, Rathausplatz 3 - 5, 22880 Wedel.
Es sind keine Personen zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451737761 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung 8GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über dem Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Rathausplatz 3 - 5
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4103707354
Internet-Adresse: https://www.wedel.de