Arbeitszeituntersuchung sächsischer Lehrkräfte für das Sächsische Staatsministerium für Kultus Referenznummer der Bekanntmachung: VB 39a_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carolaplatz 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smk.sachsen.de
Postanschrift: Mügelner Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitszeituntersuchung sächsischer Lehrkräfte für das Sächsische Staatsministerium für Kultus
Arbeitszeituntersuchung sächsischer Lehrkräfte
Dresden, DE
Arbeitszeituntersuchung sächsischer Lehrkräfte
siehe Leistungsbeschreibung, der Inhalt kann sich noch aus den Verhandlungen ergeben.
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Wertung des Angebotes vorzulegen:
Vor-Konzept
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
b) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
h) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Benennung ggf. vorgesehener Unterauftragnehmer.
i) Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
2. Eignung im Fall von Bietergemeinschaften oder bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen
Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, soweit zutreffend. Das gilt im Fall einer Eignungsleihe auch für den Eignungsleihgeber.
Bei geplanter Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
c) Angaben zum Umsatz in den mindestens letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
d) Angaben zu zwei wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Referenzprojekten, die eine Durchführungen von Untersuchungen zur Arbeitszeit, zu Arbeitsbedingungen, zum Arbeitsmarkt oder im Rahmen der Unternehmensberatung zum Gegenstand hatten, mit Angabe des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
e) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (a bis d) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
f) Benennung der für diesen Auftrag zur Übernahme der Projektleitung vorgesehenen Person und für diese Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt in den letzten fünf Jahren.
g) Darstellung der Qualifizierungsprofile derjenigen Mitarbeiter, die im Falle der Beauftragung zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Vertiefte arbeitswissenschaftliche Kenntnisse sind gesondert darzustellen. Eine namentliche Nennung der Mitarbeiter ist nicht erforderlich.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.