Errichtung von neuen Betriebsgebäuden, Teilerweiterung von Gebäude- und Anlagenberiche, errichten von Stützkonstruktionen der Verfahrenstechnik. Referenznummer der Bekanntmachung: VOB OV 2020-296
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Borsigstraße 6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4025761605
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von neuen Betriebsgebäuden, Teilerweiterung von Gebäude- und Anlagenberiche, errichten von Stützkonstruktionen der Verfahrenstechnik.
Errichtung von neuen Betriebsgebäude, Teilerweiterung von Gebäude- und Anlagenbereiche, errichten von Stützkonstruktionen der Verfahrenstechnik.
Tief- und Rohbauleistungen für die Errichtung von industriell genutzten Bauwerken. Bauleistungen verteilt auf 3 Losen.
EFRE-Hamburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tief- und Rohbau (VE 7.1), Erweiterter Rohbau (VE 7.2), Ausbau (VE 7.3)
Postanschrift: Heidenkampsweg 77
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Postanschrift: Carl-Legien-Straße 16
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Adolphsplatz 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Errichtung von neuen Betriebsgebäude, Teilerweiterung von Gebäude- und Anlagenbereiche, errichten von Stützkonstruktionen der Verfahrenstechnik.
Postanschrift: Heidenkampsweg 77
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Postanschrift: Carl-Legien-Straße 16
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63073
Land: Deutschland
Mehrkosten durch notwendige Beschleunigung der Stahlbaufertigung und Erhöhung der Stahlgüte. Des Weiteren mussten für ein Folgegewerk Bohrungen eingebracht werden, die planerisch nicht vorab erfasst wurden. Ebenfalls wurde eine Beudgeerweiterung notwendig, da es zu Mengenmehrungen sowohl im Hauptauftrag als auch bei Nachträgen gekommen ist.
Die Maßnahmen waren notwendig um den engen Terminplan für die Folgegewerke einhalten zu können und Kosten durch Verschiebung der Montagen, Einbringungen, Inbetriebnahmen etc. zu vermeiden und einen Verzug der Fertigstellung zu umgehen. Weiterhin wurde erst im Zuge der Umsetzung erkennbar, dass aufgrund statischer Anforderungen eine Erhöhung der Materialgüte erfolgen musste. Zusätzlich bestand Bedarf für einen Mehraufwand durch nachträgliche Einbringung von Bohrungen für Folgegewerke für die Aufnahme der verfahrenstechnischen Komponenten. Diese Bohrungen wurden in der Planungsphase nicht berücksichtigt und konnten in der Fertigung des Stahlbaus somit nicht gefertigt werden.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde die Leistung nicht an anderen Bieter vergeben, da es sich um verbundene Leistungen handelt. Ein Schnittstelle zwischen (Gewährleistungsansprüche) etc. wäre nicht möglich. Desweitern ist die Aufteilung der Leistung nicht möglich, da aus technischer Sicht die Arbeitsschritte ineinander greifen. Dies würde zu einem erheblichen terminlichen Verzug führen, dessen wirtschaftliche Auswirkungen auf den Auftraggeber (verspätet Fertigstellung des Baus führt zu verspäteter Einbringung der Verfahrenstechnik) nicht abschätzbar wären.