Flüchtlingssozialarbeit in Quartierbüros im Landkreis Bautzen - 2. Ausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 23 201 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Hörnig
E-Mail:
Telefon: +49 3591-5251-23312
Fax: +49 3591-5250-23312
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flüchtlingssozialarbeit in Quartierbüros im Landkreis Bautzen - 2. Ausschreibung
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe:
• Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen)
• Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer)
• Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II.
• Spätaussiedler und deren Familien
• Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ)
• Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung
Los 1: Standort Bautzen
Bautzen, DE
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe:
• Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen)
• Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer)
• Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II.
• Spätaussiedler und deren Familien
• Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ)
• Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst.
Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda.
Das Quartierbüro soll an einem neutralen Ort in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten eingerichtet werden, jedoch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen.
Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern für die Büroleitung und die Flüchtlingssozialarbeiter keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme bzw. im Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der Sprachkenntnisse“, „Nachweis Berufserfahrung“, „besondere interkulturelle Fähigkeiten und Kenntnisse“, „pädagogische Erfahrungen“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können.
Der Nachweis des Personals hat zusammen mit dem Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis).
Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Los 2: Standort Kamenz
Bautzen, DE
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe:
• Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen)
• Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer)
• Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II.
• Spätaussiedler und deren Familien
• Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ)
• Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst.
Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda.
Das Quartierbüro soll an einem neutralen Ort in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten eingerichtet werden, jedoch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen.
Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern für die Büroleitung und die Flüchtlingssozialarbeiter keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme bzw. im Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der Sprachkenntnisse“, „Nachweis Berufserfahrung“, „besondere interkulturelle Fähigkeiten und Kenntnisse“, „pädagogische Erfahrungen“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können.
Der Nachweis des Personals hat zusammen mit dem Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis).
Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Los 3: Standort Hoyerswerda
Bautzen, DE
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe:
• Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen)
• Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer)
• Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II.
• Spätaussiedler und deren Familien
• Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ)
• Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst.
Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda.
Das Quartierbüro soll an einem neutralen Ort in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten eingerichtet werden, jedoch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen.
Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern für die Büroleitung und die Flüchtlingssozialarbeiter keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme bzw. im Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der Sprachkenntnisse“, „Nachweis Berufserfahrung“, „besondere interkulturelle Fähigkeiten und Kenntnisse“, „pädagogische Erfahrungen“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können.
Der Nachweis des Personals hat zusammen mit dem Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis).
Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern für die Büroleitung und die Flüchtlingssozialarbeiter keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme bzw. im Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über
den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.
Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. (Siehe Leistungsverzeichnis).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 8
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe.de. Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
• das Angebotsschreiben
• ein Maßnahmenkonzept
• Formblatt (FB) 124 LD Eigenerklärung zur Eignung
• Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.d.Fassung Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576 (
• Anlage A – Vertrag
• Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung"
• Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters"
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen je Los einzureichen:
• Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten"
• Anlage E1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals".
Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall losweise beizufügen:
• FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
• FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
• FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Bei einem Einsatz von Nachunternehmen sind von diesen zusätzlich die Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU), Nachweise gem. FB 124_LD als auch Referenzen auf Verlangen der Vergabestelle beizubringen.
Die Anlage E2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen.
Hinweis zum Formblatt 124_LD: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; zu beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de