600523_ ZIPH1_KKE 106 Fassadenarbeiten und Sonnenschutz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arnold-Heller-Str. 3
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://www.subreport.de/E38197463
E-Mail:
Telefon: +49 43150011600
Fax: +49 45150011608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
Abschnitt II: Gegenstand
600523_ ZIPH1_KKE 106 Fassadenarbeiten und Sonnenschutz
Das Zentrum für integrative Psychiatrie (ZIP) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein plant am Standort Kiel umfassende Bau- und Strukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Zukunftstauglichkeit. Die gesamte Baumaßnahme betrifft mehrere Einzelbauten und gliedert sich in 2 Bauabschnitte, die zeitlich versetzt zueinander ausgeführt werden. Die Flügelbauten (Haus 1 Ost und West sowie Süd) des denkmalgeschützten Haus 1 Mitte sollen einschließlich deren Gründungen abgebrochen werden. An deren Stelle soll die Symmetrie der Anlage über Ersatzneubauten wiederhergestellt werden. Die verbleibenden Bestandsgebäude werden vollumfänglich genutzt und müssen während der Umbaumaßnahme funktionsfähig bleiben.
Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
Vorgehängte hinterlüftete Fassade DIN 18351
Metallbauarbeiten DIN 18360
Beschlagarbeiten DIN 18357
Rollladenarbeiten DIN 18358
Verglasungsarbeiten DIN 18361
Stahlbauarbeiten DIN 18335
Korrosionsschutzarbeiten DIN 18364
Blitzschutzanlagen DIN 18384
Zentrum für Integrative Psychiatrie- ZIP
Campus Kiel
Niemannsweg 147
24105 Kiel
Bauabschnitt 1: Haus 1, Westflügel – Gebäudeteil 200
Fassaden- und Metallbauarbeiten:
Aluminium Pfosten Riegelfassaden
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen als Fassaden, ca. 1260 m²
Aluminium-Fenstereinsatzelemente
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen, ca. 70 St.
F90 Oberlichter
2 St.
Aluminium Streckmetallelemente
ca. 1,6 m²/St., ca. 234 St
Aluminium Außentüren 1.flg.
mit Wärmeschutz-/Sicherheitsverglasungen ca. 13 St.
Aluminium-Automatiktüren 2 flg.
mit Wärmeschutz-/Sicherheitsverglasungen 2 St.
Sonnenschutz
als Screen Senkrechtmarkisen ca. 160 St
Kunststofffensterelemente
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen, ca.: 167 St.
Vorhangfassaden
als Faserzementfassaden mit unterschiedlichen Einzelelementen mit Einbau als horizontale Bänder zwischen Fenstern und zu Brüstungen, einschl. Mineralfaserdämmungen 16 cm sowie allen Aluminium-Unterkonstruktionen: ca. 1780 m²
Bauabschnitt 2: Haus 1, Ostflügel – Gebäudeteil 300
Fassaden- und Metallbauarbeiten:
Aluminium Pfosten Riegelfassaden
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen als Fassaden, ca.: 2020 m²
Aluminium-Fenstereinsatzelemente
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen, ca. 106 St.
F90 Oberlichter
1 St.
Aluminium Streckmetallelemente
ca. 1,6 m²/St., ca. 269 St
Aluminiumaußentüren
mit Wärmeschutz-/Sicherheitsverglasungen, 1.flg., ca. 13 St.
Aluminium-Automatiktüren
2 flg., mit Wärmeschutz-Sicherheitsverglasung 2 St.
Sonnenschutz
als Screen Senkrechtmarkisen ca. 180 St
Kunststofffensterelemente
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen, ca. 166 St.
Vorhangfassaden
als Faserzementfassaden mit unterschiedlichen Einzelelementen mit Einbau als horizontale Bänder zwischen Fenstern und zu Brüstungen, einschl. Mineralfaserdämmungen 16 cm sowie allen Aluminium-Unterkonstruktionen: ca. 2280 m²
Bauabschnitt 3: Halle für Bewegungstherapie
Fassaden- und Metallbauarbeiten:
Aluminium Pfosten Riegelfassaden
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen, ca. 33 m²
Aluminium-Fenstereinsatzelemente
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen, 2 St.
Aluminiumdrehtür
mit Wärmeschutz-/ Sicherheitsglas, 2 flg.: 1 St.
Profilbauglas Fassaden,
vertikal, 3-schalig, wärmegedämmt als vierseitig umlaufende Fassaden im Obergeschoß ca.: 160m²
Lamellenfenster - Elemente
mit dreifach Wärmeschutzverglasungen, Einbau in Profilbauglas Fassade, mit 4 St. gleich großen Lamellen: 2 St.
Zwischentermine:
Fertigstellung Fassadenarbeiten 1. BA: 20.08.2024;
Beginn Fassadenarbeiten 2. BA: 20.07.2026;
Fertigstellung Fassadenarbeiten Halle f. Bewegungstherapie 2. BA: 28.08.2026;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben z. Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u.a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam m. anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
- Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben z. Leistungen aus mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Projekten als Hauptauftragnehmer (Referenzen), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
1 Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
3 Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.