Beschaffung von Gaszählern 2024 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: R 5496/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Felix Drzensla
E-Mail:
Telefon: +49 45188-1421
Fax: +49 45188-321421
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.travenetz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Gaszählern 2024 - 2027
Rahmenvertrag zur Lieferung von Gaszählern und Hausdruckreglern für die Jahre 2024 - 2027
Balgengaszähler Zweirohr
-G 4
-G 6
-G 16
-G 25
Balgengaszähler Einrohr
-G 4
-G 6
-G 16
Kommunikationsadapter zur Anbindung an Smart Meter Gateway
Gashausdruckregler
-DN 25
-DN 40
Balgengaszähler Zweirohr G4
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Balgengaszähler Zweirohr G4
sowie optionale Mengen
Balgengaszähler Zweirohr G4
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Balgengaszähler Zweirohr G4
sowie optionale Mengen
Balgengaszähler Zweirohr/ Einrohr
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Balgengaszähler Zweirohr
G6
G16
G25
Balgengaszähler Einrohr
G4
G6
G16
sowie optionale Mengen
Kommunikationsadapter
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Kommunikationsadapter zur Anbindung an Smart Meter Gateway
sowie optionale Mengen
Kommunikationsadapter
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Kommunikationsadapter zur Anbindung an Smart Meter Gateway
sowie optionale Mengen
Gashausdruckregler
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Gashausdruckregler Nieder- und Mitteldruck, Ein- wie Zweirohr Ausführung
DN 25
DN 40
sowie optionale Mengen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. 1.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dvtp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1)-(13) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunterzuladen.
4. Erklärung zu Paragraf 4 VGSH
5. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes.
6. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft.
7. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr).
8. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahr, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
9. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
10. Personalentwicklung mind. der letzten 3 Jahre für vergleichbare Aufträge.
11. Nachweis von Referenzkunden der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der beschriebenen Leistung vergleichbar sind (vergleichbar in Art und Umfang).
12. Nachweis von Referenzen, der in dieser Größenordnung selbst gefertigten Zähler (Referenzen der letzten 3 Jahre).
13. Zertifizierung nach DIN ISO 9001 und DIN EN 14001.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6VB4
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.