Rahmenvertrag über Testdienstleistungen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-40 DR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 1185
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Testdienstleistungen 2023
Eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Funktionalitäten für das E-Government auf Infrastrukturebene spielen das Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die sog. SIDI-Plattform sowie die Betriebsplattform im SID-eigenen Rechenzentrum dar. Auf Anwendungs-ebene werden hier sogenannte (Basis-)Komponenten sowie darauf aufbauende IT-Anwendungen genutzt.
Um diese zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen (Hard- und Software) auch künftig zuverlässig zu betreiben und anforderungsgerecht weiter entwickeln zu können, ist es erforderlich, sowohl die Hardware (Netz- und Server-Komponenten, Betriebssysteme etc.) als auch die Software (IT-Anwendungen, IT-Dienste etc.) einzeln und in ihrem Zusammenwirken hinsichtlich verschiedener Qualitätsmerkmale zu testen.
Die laufenden Änderungen an der IT-Infrastruktur bzw. den darauf aufsetzenden IT-Anwendungen sowie neuer IT-Anwendungen erfordern regelmäßig umfangreiche Tests in unterschiedlicher Weise, um dauerhaft einen möglichst störungsarmen, performanten und sicheren Betrieb entsprechend vereinbarter Service-Level zu gewährleisten sowie die ge-wünschten fachlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es soll für ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Testdienstleistungen geschlossen wird. Aus dem Rahmenvertrag sollen nach Bedarf flexibel verschiedene Testdienstleistungen (Planung, Vorbereitung, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Testautomatisierung) für zum Beispiel funktionale Tests, Lasttests, Sicherheitstests sowie Usability und Barrierefreiheitstests einzeln abgerufen werden können.
Sachsen
Aus heutiger Sicht sind folgende Testdienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen, die je nach Einzelabruf vollständig oder teilweise abgerufen werden:
- Beratung zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Testprojekten,
- Review und Analyse von Dokumenten (z. B. Fach- und DV-Konzepte, Anforderungsspezifikationen),
- Planung und Durchführung eines übergreifenden Testmanagements,
- Testkonzeption,
- Erarbeitung und Abstimmung von Testspezifikationen,
- Erstellung und Pflege von spezifischen Scripts zur Testvorbereitung, -durchführung und -auswertung,
- Durchführung von Tests,
- Test-Auswertung und Ableitung von Maßnahmen,
- Reporting und Eskalation,
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Abnahmetests,
- Fortschreibung des Testhandbuches,
- Durchführung spezieller Test-Schulungen für Mitarbeiter der Landesverwaltung,
- zeitweise oder dauerhafte Bereitstellung spezieller Testwerkzeuge (Test-Tools) des Auftragnehmers zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers,
- zeitweise oder dauerhafte Bereitstellung spezieller Testinfrastrukturen (IaaS) oder Testservices (PaaS, SaaS)zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers
- Beratung zu Softwarequalität und Prozessen in der Softwarequalitätssicherung im Rahmen von Testvorhaben
- Bereitstellung eines IT-Services zur Testautomatisierung
- Automatisierung von definierten Testfällen (Erstellung, Ausführung und Auswertung)
- Wartung und Pflege der aktiven automatisierten Testfälle
- Import bereits bestehender automatisierter Testfälle und fortlaufende Wartung und Pflege der importierten Testfälle
- weiterführende Unterstützung im Kontext Testautomatisierung
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann einmalig um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2. Welches Leistungsspektrum bieten Sie am Markt an? Skizzieren Sie kurz Ihr Leistungsspektrum bzw. das Ihrer Bietergemeinschaft.
3. Welche Kooperationen und Partnerschaften pflegen Sie im ausgeschriebenen Leistungsbereich?
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022)
5. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Testdienstleistungen) in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022).
6. Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
zu 2.: Leistungsspektrum deckt die im Rahmen dieses Projektes zu leistenden Aufgaben (Konzeption und Durchführung von Tests komplexer IT-Systeme) ab.
zu 3.: Ausführungen liegen vor
zu 4.: Umsatz in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden UND Umsatz im Jahr 2022 beträgt mindestens 5 Mio. EUR
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft
zu 5.: Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags ist in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden UND Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Jahr 2022 beträgt mindestens 4 Mio. EUR
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
zu 6.: Nachweis oder Eigenerklärung liegt für den Bieter/ alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vor
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
7. Weisen Sie mindestens vier geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Testdienstleistungen mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach, die in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 erbracht wurden.
Referenzprojekte sind geeignet, wenn diese ein Volumen von mindestens 40.000 Euro aufweisen. Ausgenommen der Bereich Testautomatisierung, hier genügt ein Volumen von mindestens 10.000 Euro.
Bitte beschreiben Sie die Referenzprojekte mit folgenden Inhalten:
• Bezeichnung des Referenzprojektes,
• Beschreibung des Referenzprojektes,
• Inhalt und Art Ihrer Leistungen,
• Eingesetzte Technologien,
• Erbringungszeitpunkt (Anfangsdatum und Enddatum),
• Auftragswert,
• Name des Auftraggebers.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
8. Beschreiben Sie kurz das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens. Gehen Sie insbesondere auf die Prozesse der Qualitätssicherung ein. Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des Qualitätsmanagements nachweisen?
9. Welche Methoden der Qualitätssicherung verwenden Sie regelmäßig bei der Konzeption und Durchführung von Test komplexer IT-Systeme? Wie sichern Sie konkret die Ergebnisse des Projektes?
10. Erklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022)
11. Wie stellen Sie eine regelmäßige Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Konzeption und Durchführung von Test komplexer IT-Systeme sicher?
zu 7.: Mindestens vier vergleichbare Referenzprojekte werden mit den geforderten Inhalten vorgestellt UND es wird mindestens je 1 Referenzprojekt aus dem Bereich
o Funktionaler Test
o Sicherheitstest
o Last-und Performancetest
o Testautomatisierung
vorgestellt.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt vier geeignete Referenzprojekte mit den geforderten Inhalten vorstellen.
zu 8.: Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen erkennbar UND Prozesse der Qualitätssicherung sind auch bei der Abwicklung von Projekten integriert UND Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements nachweislich vorhanden oder nachweislich momentan in Vorbereitung
zu 9.: mindestens zwei qualifizierte Methoden werden beschrieben UND die beschriebenen Methoden der Qua-litätssicherung sind dem Projekt angemessen
zu 10.: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Jahr 2022 beträgt mindestens 50
zu 11.: mindestens zwei Personalentwicklungsmaßnahmen
---für den Rahmenvertrag:
- vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitsvereinbarung
---für Einzelabrufe im Bereich aufwandsbezogene Testdienstleistungen in deren Rahmen eine Auftragsverarbeitung stattfindet:
- Abgabe der "Verpflichtungserklärung Datenschutzrecht" durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Abgabe der "Vertraulichkeitsverpflichtung" durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
--- für Einzelabrufe für Penetrationstests und Webchecks für IT-Systeme des Freistaats Sachsen:
- Die entsprechenden Tests sind konform der Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund - ITSiV-PV) durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Das Benutzerhandbuch für das AI Bietercockpit 8 ist unter https://www.bietercockpit.de/res/docs/AI-BC_Benutzerhandbuch.pdf;jsessionid=855A52A7B6FFDD6C94A5AC0C6E146D38 in der aktuell gültigen Fassung zur Ansicht eingestellt. Darüber hinaus ist das Handbuch auch jederzeit auf der Startseite des Bietercockpits aufrufbar - rechts oben unter "Info".
Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
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Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de