Lieferung von Gas 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0117

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Landkreis Leipzig
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3433241-1166
Fax: +49 3437984-7047
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-189d558f59d-6f30e549ecc8a2d1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Gas 2024

Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0117
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Erdgas für 1 Jahr

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Liegenschafts- und Kultusamt

SG Hochbau und Liegenschaften

Heinrich-Zille-Str. 5

04668 Grimma

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von ca. 6.663.170 KW/h Erdgas an 45 Abnahmestellen, darunter 45 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung. Die Abrechung erfolgt nach tatsächlichen Verbrauch.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:

- Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1

GWB - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche

Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A):

o Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

o Korruption

o Betrug, Subventionsbetrug

o Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang

mit terroristischen Aktivitäten

o Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung

o Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels

- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang

mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche

Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B):

o Entrichtung von Steuern

o Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen

- Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit

Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten

vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - Entspricht Eigenerklärung

zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil

III: Ausschlussgründe Buchst. C)

o Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen

o Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen

o Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

o Zahlungsunfähigkeit

o Insolvenz

o Vergleichsverfahren

o der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage

o Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter

o Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

o Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

o Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur

Verzerrung des Wettbewerbs o Interessenkonflikt aufgrund

seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren o Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens

o Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen

o Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen,

Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt

vertraulicher Informationen zu dem Verfahren

- Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV -

Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche

Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A)

o Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister /

Handelsregister

- Erklärung zur EU-Sanktions-VO

II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind

vorzulegen:

Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der

gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:

o Gewerbeanmeldung

o Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug

o Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung

über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben

wurde)

o Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,

falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.

Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine

solche Bescheinigung ausstellt

o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

o Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung

Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,

führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.

Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.

Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:

- Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B):

o Allgemeiner Jahresumsatz von mindestens 250.000 Euro

o Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information

zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist

o Betriebshaftpflichtversicherung

II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind

vorzulegen:

o Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus

der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen

o Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen

Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,

führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ)

und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.

Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.

Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:

- Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C):

o Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters:

? Mindestanforderung:

? mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre

? dem Auftragsvolumen entsprechend

? der Komplexität des Auftragsgegenstandes entsprechend

? mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des

Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer).

Werden Referenzen nur für ein/einzelne Los/Lose abgegeben, so sind die Anforderungen entsprechend nachzuweisen.

o Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt

Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes)

- Erklärung Gemeinsame Bedingungen für den Liefervertrag

- Erklärung Bietergemeinschaft

- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt

Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern

erforderlich)

- Verzeichnis zur Eignungsleihe (Formblatt Verzeichnis zur

Eignungsleihe - sofern erforderlich)

II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind

vorzulegen:

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt -

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern

erforderlich)

Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,

führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ)

und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.

Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.

Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes

- Einhaltung des Sanktionstatbestände des Artikel 5k der VO

(EU) 2022/576

- gemäß Leistungsbeschreibung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/09/2023
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/09/2023
Ortszeit: 11:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2024

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Auskunftsfrist über die Vergabeunterlagen endet am 21.09.2023.

- Es erfolgt eine Bruttowertung.

- Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom

Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.

- Das bearbeitete Leistungsverzeichnis ist ausschließlich im

Format (*.aidf) des Bietercockpits einzureichen. Elektronische Angebote, die ausschließlich ein elektronisch ausgefülltes Leistungsverzeichnis im normalen PDF-Format oder ein handschriftlich ausgefülltes und dann eingescanntes

Leistungsverzeichnis im PDF-Format enthalten, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen.

- Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die

Installation der Bietersoftware AI Bietercockpit. Die Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie unter

http:// www.evergabe.de,

- Für die Installation des AI Bietercockpits und technische

Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: ) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service,

- Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung

bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/Bieter ist dann in der Pflicht, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine

vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/ Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/ Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und

Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden,

- Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/ Angebots gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023

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