Lieferung von Gas 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0117
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3433241-1166
Fax: +49 3437984-7047
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gas 2024
Lieferung von Erdgas für 1 Jahr
Liegenschafts- und Kultusamt
SG Hochbau und Liegenschaften
Heinrich-Zille-Str. 5
04668 Grimma
Lieferung von ca. 6.663.170 KW/h Erdgas an 45 Abnahmestellen, darunter 45 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung. Die Abrechung erfolgt nach tatsächlichen Verbrauch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1
GWB - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche
Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A):
o Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
o Korruption
o Betrug, Subventionsbetrug
o Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang
mit terroristischen Aktivitäten
o Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
o Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang
mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche
Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B):
o Entrichtung von Steuern
o Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit
Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten
vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - Entspricht Eigenerklärung
zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil
III: Ausschlussgründe Buchst. C)
o Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
o Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
o Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
o Zahlungsunfähigkeit
o Insolvenz
o Vergleichsverfahren
o der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage
o Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
o Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
o Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
o Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur
Verzerrung des Wettbewerbs o Interessenkonflikt aufgrund
seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren o Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
o Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
o Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen,
Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt
vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
- Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV -
Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche
Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A)
o Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister /
Handelsregister
- Erklärung zur EU-Sanktions-VO
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der
gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:
o Gewerbeanmeldung
o Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug
o Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde)
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine
solche Bescheinigung ausstellt
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
o Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B):
o Allgemeiner Jahresumsatz von mindestens 250.000 Euro
o Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information
zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist
o Betriebshaftpflichtversicherung
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
o Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus
der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen
o Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ)
und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C):
o Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters:
? Mindestanforderung:
? mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre
? dem Auftragsvolumen entsprechend
? der Komplexität des Auftragsgegenstandes entsprechend
? mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des
Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer).
Werden Referenzen nur für ein/einzelne Los/Lose abgegeben, so sind die Anforderungen entsprechend nachzuweisen.
o Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt
Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes)
- Erklärung Gemeinsame Bedingungen für den Liefervertrag
- Erklärung Bietergemeinschaft
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern
erforderlich)
- Verzeichnis zur Eignungsleihe (Formblatt Verzeichnis zur
Eignungsleihe - sofern erforderlich)
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt -
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern
erforderlich)
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ)
und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes
- Einhaltung des Sanktionstatbestände des Artikel 5k der VO
(EU) 2022/576
- gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
- Die Auskunftsfrist über die Vergabeunterlagen endet am 21.09.2023.
- Es erfolgt eine Bruttowertung.
- Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom
Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
- Das bearbeitete Leistungsverzeichnis ist ausschließlich im
Format (*.aidf) des Bietercockpits einzureichen. Elektronische Angebote, die ausschließlich ein elektronisch ausgefülltes Leistungsverzeichnis im normalen PDF-Format oder ein handschriftlich ausgefülltes und dann eingescanntes
Leistungsverzeichnis im PDF-Format enthalten, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen.
- Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die
Installation der Bietersoftware AI Bietercockpit. Die Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie unter
http:// www.evergabe.de,
- Für die Installation des AI Bietercockpits und technische
Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: ) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service,
- Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung
bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/Bieter ist dann in der Pflicht, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine
vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/ Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/ Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und
Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden,
- Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/ Angebots gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.