Hausmeisterdienstleistungen inkl. Außenrevier- und Grünpflege in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0073
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienstleistungen inkl. Außenrevier- und Grünpflege in 2 Losen
Hausmeisterdienstleistungen inkl. Außenrevier- und Grünpflege
Hausmeisterdienstleistungen Stauffenbergstr. 4 in 04552 Borna
04552 Borna
Hausmeisterdienstleistungen inkl. Außenrevier- und Grünpflege gemäß Anlage 1, Ausführungszeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2024 inkl. Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr;
Hausmeisterdienstleistungen Leipziger Str. 67 in 04552 Borna
04552 Borna
Hausmeisterdienstleistungen inkl. Außenrevier- und Grünpflege gemäß Anlage 1, Ausführungszeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2024 inkl. Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hausmeisterdienstleistungen Stauffenbergstr. 4 in 04552 Borna
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hausmeisterdienstleistungen Leipziger Str. 67 in 04552 Borna
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.