Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen einer Feuerwache in Freital Referenznummer der Bekanntmachung: NFW-RPW2022

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Freital
Postanschrift: Dresdner Straße 56
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Große Kreisstadt Freital, Stadtbauamt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freital.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen einer Feuerwache in Freital

Referenznummer der Bekanntmachung: NFW-RPW2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Große Kreisstadt Freital plant den Neubau einer Feuerwache mit insgesamt 12 Stellplätzen.

Für das Bauvorhaben mit einer BGF von rund 4.800m² wurden Gesamtkosten in Höhe von 13,5 Mio. € brutto auf Basis von BKI Kennwerten und der BGF ermittelt. (KG 300: 6,72 Mio. €; KG 400: 2,2 Mio. €; Stand März 2021; Grobkostenschätzung).

Das Baugrundstück befindet sich gegenüber der bestehenden Feuerwehr auf den dazugehörigen Freiflächen auf den Grundstücken „Am Glaswerk“ und „Am Glaswerk 3“. Nutzer der neu zu errichtenden Feuerwache sind neben der Freiwilligen Feuerwehr Döhlen Hauptamtliche Feuerwehrkräfte.

Es ist geplant die Baumaßnahme bis 2028 zu realisieren.

Es ist vorgesehen, dass der Auslober nach Abschluss des Wettbewerbs mit allen Preisträger*innen Verhandlungen nach § 17 VgV für die weitere Beauftragung der genannten Leistungsphasen führt. Das Wettbewerbsergebnis wird im Rahmen der Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren mit 50% bewertet. Geplantes Ziel des Verhandlungsverfahrens ist der Abschluss von je einem Planervertrag für die Gebäudeplanung und der Freianlagen.

Zunächst sollen mit Abschluss des Wettbewerbs die Leistungsphasen 2-4 für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen beauftragt werden. In dem Fall, dass der Auslober aus wichtigem Grund von einer in Teilen oder der vollständigen Realisierung Abstand nimmt, stehen den Teilnehmenden aus der Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche (auf etwaigen entgangenen Gewinn oder Schadensersatz) zu.

Die weiteren Leistungsphasen werden bis zur Leistungsphase 9 stufenweise beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll.

Die Teilnehmenden verpflichten sich in dem Fall einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. In diesem Fall werden die im Wettbewerb erbrachten Leistungen des Preisträgers/der Preisträgerin für die Leistungsphase 2 bis zur Höhe des Preisgelds nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt werden kann.

In Bezug auf die Planungsanforderungen werden folgende Honorarzonen (HZ) und -sätze von Seiten des Auslobers nach geltender HOAI angenommen:

Objektplanung Gebäude gem. §35 HOAI Honorarzone III, Basissatz

Objektplanung Freianlagen gem. §40 HOAI Honorarzone III, Basissatz

Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zu Grunde, soweit nachstehend nichts Anderes ausgeführt ist. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Wettbewerb gem. §3 Abs. 3 RPW 2013 i.V.m. §69 ff VgV und §78 ff VgV ausgelobt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

-Städtebauliche Einordnung des Entwurfs und architektonisch-räumliche Qualität,

-Funktionalität und Erfüllung des Raumprogramms, Erschließung und Barrierefreiheit,

-Qualität und Funktionalität der Freiraumflächen in Bezug auf die Nutzung

-vorgesehene Umsetzung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung des Bestandes

-Aufwand und Angemessenheit der Konstruktion, Material und Technik

-Schallschutz, Wirtschaftlichkeit, Ressourcen- und Energieaufwand in Bau und Betrieb

Die Beurteilungskriterien werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 135-386553

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
03/03/2023
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Anzahl der beteiligten KMU: 15
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 1
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: 1. Preis: pussert kosch architekten I r+b landschaft s architektur
Postanschrift: Bautzner Landstraße 29
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01324
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: 2. Preis: O+M Architekten GmbH BDA und LOR Landschaftsarchitekten Otto+Richter PartGmbB
Postanschrift: Loschwitzer Straße 31
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: 3. Preis: Lanz Schwager Architekten BDA I Freiraumwerkstatt
Postanschrift: Rheingutstraße 7
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: Anerkennung: NEOFORM / PDW
Postanschrift: Prellerstraße 22
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: Anerkennung: Knoche Architekten PartGmbB
Postanschrift: Holbeinstraße 29
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 66 386.55 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Auf einstimmigen Beschluss des Preisgerichts wird zudem eine neue Aufteilung der ausgelobten

Gesamtsumme der Preisgelder von insgesamt 79.000 € brutto wie folgt beschlossen:

1. Preis 32.000 €

2. Preis 20.000 €

3. Preis 12.000 €

Anerkennung jeweils 7.500 € (somit gesamt 15.000 €)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023

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