Leerung von Klärgruben und Faulbecken
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Meldorfer Str. 17
Ort: Hemmingstedt
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25770
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 481680810
Fax: +49 481481380860
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dhsv-dithmarschen.de
Postanschrift: Flughafenallee 20
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 421335360
Fax: +49 4213353633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gkmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leerung von Klärgruben und Faulbecken
Der Auftrag betrifft die Fäkalschlammabfuhr und die Schlammspiegelmessung innerhalb des Verbandsgebiets des Abwasserverbands Dithmarschen.
25770 Hemmingstedt
Der Auftrag betrifft die Fäkalabfuhr und Schlammspiegelmessung für die im Verbandsgebiet ca. vorhandenen 6.000 Hauskläranlagen, Sammelgruben und Gemeinschaftsanlagen. Jährlich ist mit der Abfuhr von etwa 800 Anlagen und einem jährlichen Schlammaufkommen von 2.400 m3 zu rechnen. Die Schlämme sind zur Fäkalienbehandlungsanlage in Wolmersdorf zu transportieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Nachweis des bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssumme
- Nachweis des bestehens einer Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssumme
Mindestvoraussetzung für die Betriebshaftpflicht- sowie die Umwelthaftpflichtversicherung ist, dass diese eine jeweilige Deckungssumme von mind.
EUR 2.500.000,- je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäde aufweisen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu dem zur Verfügung stehenden Fuhrpark
- Nachweis Fachkunde bei Schlammspiegelmessungen gem. DIN 4261-1
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451407314 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.