Firewalltechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 127/22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 154-491539)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Dübener Landstraße 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkdz-aoer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firewalltechnik
Lieferung der Firewalltechnik
24-7 Wartung und Support für 60 Monate
Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Installation und Konfiguration
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 3 Referenzaufträge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zuzüglich des derzeit andauernden Geschäftsjahres nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn -kumulativ- (1) Firewalltechnik geliefert und deren Betriebsbereitschaft beim Kunden erfolgreich hergestellt wurde, (2) der Lieferanteil wertmäßig mindestens 100.000,00 EUR betrug, (3) der Dienstleistungsanteil wertmäßig mindestens 100.000,00 EUR betrug, (4) Systemserviceleistungen für die Dauer von mindestens 6 Monaten erbracht und vergütet wurden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
- Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
Senior Berater mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Umfeld Netzwerk- und Firewalltechnologien und nachgewiesener Zertifizierung (Expertenlevel oder gleichwertig) durch Hersteller; Berater mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Umfeld Servertechnologien und nachgewiesener Zertifizierung (Fortgeschrittenenlevel oder gleichwertig) durch Hersteller; Junior Berater mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Umfeld Netzwerk- und Firewalltechnologien und nachgewiesener Zertifizierung (Einstiegslevel oder gleichwertig) durch Hersteller. Eine der technischen Fachkräfte muss im Umfang einer (1) VzÄ beim Bieter bzw. bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft, bei dem Eignungsleihgeber oder beim Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) angestellt beschäftigt sein.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Nachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
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Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
- Nachweis der Zertifizierung gemäß ISO/IEC 27001:2013 (oder gleichwertig) oder Nachweis der ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (oder gleichwertig).
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Zertifikats bzw. -im Fall der Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz - Testats einer dazu autorisierten Person oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 3 Referenzaufträge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zuzüglich des derzeit andauernden Geschäftsjahres nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn -kumulativ- (1) Firewalltechnik geliefert und deren Betriebsbereitschaft beim Kunden erfolgreich hergestellt wurde, (2) der Lieferanteil wertmäßig mindestens 100.000,00 EUR betrug, (3) der Dienstleistungsanteil wertmäßig mindestens 70.000,00 EUR betrug, (4) Systemserviceleistungen für die Dauer von mindestens 6 Monaten erbracht und vergütet wurden.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
- Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
Senior Berater mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Umfeld Netzwerk- und Firewalltechnologien und nachgewiesener Zertifizierung (Expertenlevel oder gleichwertig) durch Hersteller; Berater mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Umfeld Servertechnologien und nachgewiesener Zertifizierung (Fortgeschrittenenlevel oder gleichwertig) durch Hersteller; Junior Berater mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Umfeld Netzwerk- und Firewalltechnologien und nachgewiesener Zertifizierung (Einstiegslevel oder gleichwertig) durch Hersteller. Eine der technischen Fachkräfte muss im Umfang einer (1) VzÄ beim Bieter bzw. bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft, bei dem Eignungsleihgeber oder beim Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) angestellt beschäftigt sein.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Nachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
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Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
- Nachweis der Zertifizierung gemäß ISO/IEC 27001:2013 (oder gleichwertig) oder Nachweis der ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (oder gleichwertig).
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Zertifikats bzw. -im Fall der Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz - Testats einer dazu autorisierten Person oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.