Reinigung der öffentlichen WC-Anlagen in der Stadt Mölln Referenznummer der Bekanntmachung: 4.30D2023.08.03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 01053090
Postanschrift: Wasserkrüger Weg 16
Ort: Mölln
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Mölln, Der Bürgermeister, Beschaffungs- und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4542/803-303
Fax: +49 4542/803-500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moelln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der öffentlichen WC-Anlagen in der Stadt Mölln
Reinigung der städtischen öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet der Stadt Mölln.
Mölln
Reinigung der städtischen öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet der Stadt Mölln, 23879 Mölln. Nähere Angaben siehe in der Leistungsbeschreibung.
Max. einmal 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1.1) Bereitstellung der unterzeichneten Eigenerklärung für Bewerber. Es ist das beigefügte Formblatt zu verwenden;
1.1.2) Bereitstellung der unterzeichneten Erklärung zum Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH). Es ist der
beigefügte Vordruck zu verwenden;
1.1.3) Bereitstellung der ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung bei Bewerbung als Bietergemeinschaft
(Option) ist zwingend mit dem Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erklären, insoweit diese
vorliegt.
Siehe beigefügte Vergabeunterlagen.
Siehe beigefügte Vergabeunterlagen.
Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem
Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet.
Abschnitt IV: Verfahren
Mölln, Stadthaus, Wasserkrüger Weg 16
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.1. sind vollständig, soweit nichts anderes geregelt ist, mit dem Angebot
einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis
und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen
frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit
ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.1.1 bis III.1.3 für jedes Mitglied der
Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder
der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als
Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur ein Angebot zugelassen. Fragen zum Vergabeverfahren sind
spätestens am 21.09.2023 zu stellen, sodass die Beantwortung noch vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen
kann.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: D - 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Es gelten die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).