Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein Referenznummer der Bekanntmachung: ESN230713
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399-248
Fax: +49 4561399-289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Los 1 Gebiet "Nord"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt. Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los. Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
Die Abgabe von Nebenangeboten ist neben einem Hauptangebot erlaubt, und zwar für folgende Bereiche:
In Bezug auf das Verwertungsverfahren mit Angabe der Übernahmestelle und Verwertungsanlage. Positionen hierfür befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Los 2 Gebiet "Mitte"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt. Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los. Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
Los 3 Gebiet "Süd"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt. Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los. Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Gebiet "Nord"
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Gebiet "Mitte"
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Gebiet "Süd"
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.