Quartierbüro im Landkreis Bautzen Referenznummer der Bekanntmachung: 23 119 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartierbüro im Landkreis Bautzen
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten.
Standort Bautzen
Bautzen, DE
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten.
Zielgruppe:
• Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen)
• Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer)
• Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II.
• Spätaussiedler und deren Familien
• Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ)
• Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und
Wohnumgebung.
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst.
Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Bei unterschiedlich großer Auslastung der Quartierbüros ist in Absprache mit dem Auftraggeber eine temporäre Verschiebung des Personals an die stärker frequentierten Standorte zu gewährleisten.
Personalschlüssel:
Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100-150 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme/ Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung.
Standort Kamenz
Kamenz, DE
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten.
Zielgruppe:
• Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen)
• Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer)
• Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II.
• Spätaussiedler und deren Familien
• Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ)
• Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und
Wohnumgebung.
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst.
Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Bei unterschiedlich großer Auslastung der Quartierbüros ist in Absprache mit dem Auftraggeber eine temporäre Verschiebung des Personals an die stärker frequentierten Standorte zu gewährleisten.
Personalschlüssel:
Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100-150 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme/ Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung.
Standort Hoyerswerda
Hoyerswerda, DE
Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen:
• Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen
• Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland
• Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns
• Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten.
Zielgruppe:
• Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen)
• Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer)
• Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II.
• Spätaussiedler und deren Familien
• Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ)
• Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und
Wohnumgebung.
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst.
Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Bei unterschiedlich großer Auslastung der Quartierbüros ist in Absprache mit dem Auftraggeber eine temporäre Verschiebung des Personals an die stärker frequentierten Standorte zu gewährleisten.
Personalschlüssel:
Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100-150 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter
Mindestanforderungen:
Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme/ Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standort Bautzen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standort Kamenz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standort Hoyerswerda
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine erneute Ausschreibung der Leistung unter Anpassung der Ausschreibungsunterlagen ist geplant.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de