Errichtung und Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems (Bikesharing) in der Schlei-Region Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-046-3603

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Schleswig-Flensburg
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621-87209
Fax: +49 4621-878555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems (Bikesharing) in der Schlei-Region

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-046-3603
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben werden die Planung, die Installation und der Betrieb eines regionalen Bikesharing-Systems in der Region rund um die Schlei (Schlei-Region). Dazu gehört u.a. die Errichtung von festen Stationen für das Bikesharing, die Bereitstellung von Fahrrädern an den Stationen und deren Service sowie den Betrieb notwendiger Hintergrundsysteme, Datenbanken und Zugangsstellen für Kunden durch den Betreiber des Bikesharing-System.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 249 579.83 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Dienstleister übernimmt in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen die Errichtung der Bikesharing-Stationen sowie deren Unterhaltung.

Die Priorität liegt in der Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Systems mit einer angemessenen Anzahl von gut verfügbaren Fahrrädern, u.a. durch regelmäßige Kontrolle und Wartung bzw. Reparatur der Fahrräder, Umverteilung zwischen den Stationen sowie einen hochwertigen Kundenservice.

Der Dienstleister ist daneben zentraler Ansprechpartner für den Kreis und seine Kooperationspartner sowie für die Kommunen und übernimmt die übergeordnete Koordination der Dienstleistung.

Die Vermarktung des Bikesharing (Farbgebung, Logo, Werbemittel etc.) wird vom Kreis und seinen Kooperationspartnern vorgegeben und finanziert.

Auch die Tarifgestaltung für die Kunden wird vom Kreis und seinen Kooperationspartnern vorgegeben.

Die im Rahmen der Dienstleistung erzielten Einnahmen verbleiben vollständig beim Dienstleister.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Stationen und Fahrräder / Gewichtung: 54.6
Qualitätskriterium - Name: Ausstattungsmerkmale der Fahrräder / Gewichtung: 21.9
Qualitätskriterium - Name: Betriebsaufnahme / Gewichtung: 8.2
Qualitätskriterium - Name: Kundenservice / Gewichtung: 9.8
Qualitätskriterium - Name: Qualitätsbewertung der Konzepte / Gewichtung: 5.5
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 134-428776
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DonkeyRepublic Admin Aps
Ort: Kopenhagen
NUTS-Code: DK011 Byen København
Land: Dänemark
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 249 579.83 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884542
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII/vii_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines

Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate

nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist

zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Ort: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621-87209
Fax: +49 4621-878555
Internet-Adresse: http://www.schleswig-flensburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2023

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