Errichtung und Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems (Bikesharing) in der Schlei-Region Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-046-3603
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621-87209
Fax: +49 4621-878555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems (Bikesharing) in der Schlei-Region
Ausgeschrieben werden die Planung, die Installation und der Betrieb eines regionalen Bikesharing-Systems in der Region rund um die Schlei (Schlei-Region). Dazu gehört u.a. die Errichtung von festen Stationen für das Bikesharing, die Bereitstellung von Fahrrädern an den Stationen und deren Service sowie den Betrieb notwendiger Hintergrundsysteme, Datenbanken und Zugangsstellen für Kunden durch den Betreiber des Bikesharing-System.
Der Dienstleister übernimmt in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen die Errichtung der Bikesharing-Stationen sowie deren Unterhaltung.
Die Priorität liegt in der Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Systems mit einer angemessenen Anzahl von gut verfügbaren Fahrrädern, u.a. durch regelmäßige Kontrolle und Wartung bzw. Reparatur der Fahrräder, Umverteilung zwischen den Stationen sowie einen hochwertigen Kundenservice.
Der Dienstleister ist daneben zentraler Ansprechpartner für den Kreis und seine Kooperationspartner sowie für die Kommunen und übernimmt die übergeordnete Koordination der Dienstleistung.
Die Vermarktung des Bikesharing (Farbgebung, Logo, Werbemittel etc.) wird vom Kreis und seinen Kooperationspartnern vorgegeben und finanziert.
Auch die Tarifgestaltung für die Kunden wird vom Kreis und seinen Kooperationspartnern vorgegeben.
Die im Rahmen der Dienstleistung erzielten Einnahmen verbleiben vollständig beim Dienstleister.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kopenhagen
NUTS-Code: DK011 Byen København
Land: Dänemark
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884542
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII/vii_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Ort: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621-87209
Fax: +49 4621-878555
Internet-Adresse: http://www.schleswig-flensburg.de