Errichtung einer Cloud-Telefonanlage mit Systemservice Referenznummer der Bekanntmachung: SLG2023-420-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oststrasse 105
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 3418670630
Fax: +49 3418629327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sachsenlotto.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Cloud-Telefonanlage mit Systemservice
Das bereitzustellende Gesamtsystem beinhaltet die Implementierung der Telefonanlage und die erforderlichen SIP-Trunks sowie eine Deutschland-weite Anruf-Flatrate für Festnetz und Mobilfunk. Der AN ist verantwortlich für Betrieb, Wartung und Updates des Gesamtsystems.
04299 Leipzig
Das bereitzustellende Gesamtsystem beinhaltet die Implementierung der Telefonanlage und die erforderlichen SIP-Trunks sowie eine Deutschland-weite Anruf-Flatrate für Festnetz und Mobilfunk. Der AN ist verantwortlich für Betrieb, Wartung und Updates des Gesamtsystems.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cloud-Telefonanlage
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabe-verfahren vortragen, sind an die ausschreibende Stelle zu richten.
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.