Mitteldistanzwaffe mit Zubehör und Trainingswaffe
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34149480
Fax: +49 3414948200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mitteldistanzwaffe mit Zubehör und Trainingswaffe
Mitteldistanzwaffe mit Zubehör und Trainingswaffe
Die Beschaffung umfasst einen dreijährigen Rahmenvertrag mit der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die geschätzte Abrufmenge beträgt ca. 2000 Sets an Mitteldistanzwaffen mit Zubehör und ca. 400 Sets an Trainingswaffen mit Zubehör.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98527
Land: Deutschland
Telefon: +49 3681854-268
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: +49 3419771199
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist hierbei nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach §135 Abs. 1 Ne. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer vorherigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach §135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: +49 3419771199
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rahmenvertrag zur Lieferung von Mitteldistanzwaffe mit Zubehör und Trainingswaffe an die Polizei Sachsen
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Auftragsmenge von 2400 Waffensets wird erweitert um 136 Waffensets.
Durch ein technisches Problem beim CR223 aus dem Produktionszeitraum 2014 bis Juni 2018, welches einen Teil der beschafften CR223 bei der Polizei Sachsen betrifft und über welches der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Ausschreibung keine Kenntnis hatte, müssen diese kurzfristig ausgetauscht werden. Nach § 132 Abs. 2 Pkt. 2 lit. b GWB ist aufgrund der vorliegenden erheblichen Schwierigkeiten eine Auftragserweiterung um bis zu 50 % statthaft, da sonst ein schneller Ersatz/Austausch der Waffen nicht möglich ist. Bei einer Abweichung von der CR223 besteht das Risiko, dass die Einsatzbereitschaft der Polizei mittelfristig beeinträchtigt ist. Weiterhin konnte in der damaligen sorgfältigen Vorbereitung des Vergabeverfahrens das technische Problem und damit der höhere Bedarf nicht berücksichtigt werden, da dieses zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, somit sind weiterhin die Tatbestandsmerkmale des § 132 Abs. 2 Pkt. 3 GWB erfüllt.