Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des Betreibermodells in der Gemeinde Heidersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: Hd2019-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 4
Ort: Kurort Seiffen/Erzgeb.
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09548
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://heidersdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des Betreibermodells in der Gemeinde Heidersdorf
Kurze Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die pachtweise Überlassung eines passiven NGA-Breitbandnetzes (nachfolgend: Breitbandinfrastruktur) in der Gemeinde Heidersdorf sowie deren aktive Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung für die Dauer von 7 Jahren auf Grundlage der Vergabe einer Dienstleistungskonzession.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Netzbetreiber zu ermitteln, der die noch von der Gemeinde zu errichtende FTTB-Breitbandinfrastruktur (verlegte Leerrohre mit Glasfaserkabeln) mit aktiven Netzkomponenten ausstattet, während der Vertragslaufzeit betreibt, wartet und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Projektgebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer (privat, gewerblich und öffentlich) mit hochbitratigen Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen gewährleistet
Kurort Seiffen/Erzgeb., DE
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die pachtweise Überlassung eines passiven NGA-Breitbandnetzes (nachfolgend: Breitbandinfrastruktur) in der Gemeinde Heidersdorf sowie deren aktive Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung für die Dauer von 7 Jahren auf Grundlage der Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Die Überlassung wird nach derzeitigem Stand Anfang des Jahres 2023 beginnen.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Netzbetreiber zu ermitteln, der die noch von der Gemeinde zu errichtende FTTB-Breitbandinfrastruktur (verlegte Leerrohre mit Glasfaserkabeln) mit aktiven Netzkomponenten ausstattet, während der Vertragslaufzeit betreibt, wartet und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Projektgebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer (privat, gewerblich und öffentlich) mit hochbitratigen Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen gewährleistet. Dabei sind für alle Teilnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen sind. Besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse können mit einer Bandbreite von unter einem Gbit/s versorgt werden. Für jedes Unternehmen im Gewerbegebiet sind zuverlässige Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch zu ermöglichen.
Um die physischen Voraussetzungen für die pachtweise Überlassung zu schaffen, wird die Gemeinde als Bauherrin zunächst die Breitbandinfrastruktur auf Grundlage des sogenannten Betreibermodells errichten lassen, § 3 Abs. 1 b) Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR).
Die für die Errichtung der Breitbandinfrastruktur erforderlichen Aufwendungen gemäß der vorläufigen Grobnetzplanung / den Netzvorplanungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Weitere Informationen zum beantragten Konzept können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Für die Finanzierung des Projekts sollen Fördermittel aus dem vierten Förderaufruf des aktuellen Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzt werden. Der Gemeinde Heidersdorf liegt hierzu bereits ein entsprechender, vorläufiger Zuwendungsbescheid vom 21.03.2017 sowie eine Zusicherung des Bundes vom 25.03.2019 zur Aufstockung der zuwendungsfähigen Mittel im Zuge des Technologie-Upgrades vor. Die Fördermittel des Bundes werden voraussichtlich durch Landesfördermittel ergänzt. Ein entsprechender, vorläufiger Zuwendungsbescheid des Freistaats Sachsen vom Mai 2017 sowie ein entsprechender Änderungsbescheid vom 12.06.2019 liegen vor. Bundes- und Landesfördermittel werden zudem durch einen Eigenmittelanteil der Gemeinde ergänzt.
Die Förderung durch das BMVI geht zurück auf die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (BMVI-RL), 1. Novelle vom 03.07.2019, nunmehr in der Fassung vom 15.11.2018. Die Förderung durch den Freistaat Sachsen geht zurück auf die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS) vom 20.05.2016, nunmehr in der Fassung vom 18.09.2018.
Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Ausschreibungsbekanntmachung.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat. Beachten Sie die detaillierten Ausführungen in der der Ausschreibungsbekanntmachung Langfassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des Betreibermodells in der Gemeinde Heidersdorf
Postanschrift: Dörfelstraße 7
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß (Konzessions-) Vergabeverordnung. Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: