Neubau KITA "Franzhörn"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ahrensböker Straße 7
Ort: Stockelsdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23617
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH) AöR
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KITA "Franzhörn"
Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, LPH 1-9, Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
Stockelsdorf
Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt auf dem gemeindeeigenen Grundstück einen Kindergarten mit 10 Gruppenräumen für ca. 154 Kinder errichten zu lassen. Der Neubau soll 4 Krippengruppen für 40 Kinder, 4 Elementargruppen für 80 Kinder, 1 altersgemischte Gruppe für 15 Kinder und 1 integrative Gruppe für 19 Kinder beinhalten. Es soll eine integrative, barrierefreie Kindertageseinrichtung entstehen. Bei der Konzeption des Gebäudes sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. Funktionale, konstruktive und gestalterische Qualität.
2. Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus.
3. Bestimmungen des aktuellen GEG 2020. Somit ist die Kita mit regenerativen Energiequellen auszustatten.
4. Nachhaltige Materialwahl und ressourcenschonende Bauweise.
5. Gründach.
6. Der Anschluss an das kommunale Nahwärmenetz.
Gesamtfläche: Haupt- und Nebennutzfläche ca. rund 1.578,50 qm, BGF: ca. rund 2.194,00 qm
Die geschätzten Gesamtkosten der KG 300 und KG 400 betragen ca. 5.438.907,- € netto, auf die KG 300 werden ca. 4.056.134,- € netto und auf die KG 400 ca. 1.382.773,- € netto veranschlagt. Die o. g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben. Die Gebäudeplanung sowie die technische Ausrüstung sind auf das funktionale und sicherheitstechnisch Notwendige zu beschränken. Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme an der Ausschreibung aufgefordert, die das Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen umgesetzt haben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Im Zuge der Phase 2 werden die ausgewählten Bewerber aufgefordert, auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen einen Lösungsvorschlag zur Objektplanung Gebäude in Form einer Präsentation einzureichen. Die Ausarbeitung gemäß den Vorgaben in den vier Anlagen „Lösungsvorschlag Gebäudeplanung“, „Entwurf Raum- und Funktionsprogramm“, „Stellplatzsatzung“ und „B-Plan Franzhörn“ wird gesondert pauschal mit 5.000,- € brutto inkl. Nebenkosten honoriert. Es wird auf 3 Lösungsvorschläge begrenzt. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004041 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau KITA "Franzhörn"
Postanschrift: Zingel 3
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an zu stellen. Fragen werden bis zum 22.11.2022 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004041 unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de