FW Sylt - Lieferung DLK23/12 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-032
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Andreas-Nielsen-Str. 1
Ort: Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 40609458265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sylt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Sylt - Lieferung DLK23/12
Die Inselverwaltung der Gemeinde Sylt beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr eine Automatik-Drehleiter mit Korb DLA (K) 23/12 mit Gelenkarm nach DIN EN 14043 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um eine Drehleiter mit kombinierten Bewegungen in Form eines Leitersatzes, der auf einem Fahrgestell mit Eigenantrieb endlos drehbar montiert ist und verschiedene Fahrtrichtungen gleichzeitig möglich sind. Die Besatzung besteht aus einem 3er Trupp (1/2). Weitere Abweichungen von der Norm sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, sofern keine anderslautenden Vorgaben gemacht wurden, gelten die Normvorschriften. Im Falle
von Widersprüchen macht der Bieter vor Angebotsabgabe auf diese aufmerksam, so dass die Auftraggeberin eine Klärung anbieten kann.
Gemeinde Sylt Andreas-Nielsen-Str. 1 25980 Sylt Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfüllungsort technisch beding angegeben werden muss und hier mit dem Sitz der Auftraggeberin übereinstimmt. Zu den detaillierten Angaben des/der Erfüllungsort/e einzelner Lose siehe Vergabeunterlagen - diese können auch das Herstellerwerk des jeweiligen Bieters sein.
Aufgrund einer dringenden Ersatzbeschaffung sind kurze Lieferzeiten anzustreben. Der Bieter gibt sein Angebot als Gesamtschuldner des Gesamtfahrzeuges ab.
Es sind gemäß Leistungsbeschreibung verschiedene Position als Option gekennzeichnet. Alle Optionen müssen durch den Bieter angeboten und bepreist werden. Der wertungsrelevante Brutto-Endpreis ist inklusive der Optionen, ausgenommen hiervon nur der Teil 2.20 (siehe auch Preisblatt). Optionspreise für Optionen, die eine andere Position der Leistungsbeschreibung
ersetzen ("Pos X anstelle Pos. Y"), sind nur als Mehrkosten gegenüber der Ersatzposition anzugeben!
Die Auftraggeberin behält sich das Recht bei Budgetüberschreitung vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage Handelsregisterauszug
- Einhaltung und Erklärung Tariftreue und Mindestlohn
- Erklärung des Bruttoumsatzes der letzten 3 Jahren im Geschäftsbereich des Auftrages, anzugeben in der Eigenerklärung Eignung
- Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Mindestdeckungssumme Betriebshaftpflicht: 1.000.000 EUR / Personenschaden
- Vorlage von Referenzen gem. Mindeststandards
- Vorlage von Zertifikaten gem. Mindeststandards
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Referenzen: Es werden für das Los 1 nur Bieter zugelassen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 5 vergleichbaren Ausbauten auf dem angebotenen Fahrgestell gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle muss eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; in Ausnahmefällen mit Eigenerklärungen.
- Zertifikate: Bieter müssen eine Zertifizierung nach ISO9001 oder vergleichbar vorweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führ dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin ist die auffordernde Stelle.
Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.
Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2Y141V394Q
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 431/988-4702
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.