12-KSP-23-224; GSR Erweiterungsbau Grundschule Rübekamp---Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-23-224
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41214502-4579
Fax: +49 41214502-94579
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-23-224; GSR Erweiterungsbau Grundschule Rübekamp---Estricharbeiten
Erweiterungsbau: Die Leistung umfasst alle Estricharbeiten im 2-geschossigem Gebäude.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Neubau wird als separates 2- geschossiges Gebäude ohne Keller mit einem
innenliegenden Patio (Innenhof) in Massivbauweise ausgeführt. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich an dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen.
Der Leitfaden für "Nachhaltiges Bauen des Bundes" ist zu beachten.
Der Erweiterungsbau Grundschule Rübekamp ist in der Bauphase /Ausbaugewerke.
Ausgeschrieben wird das Gewerk Estricharbeiten, Zementestrich mit Trittschalldämmung im zweigeschossigen Gebäude. Nähere Angaben sind dem Leistungsverzeichnis und den Ausführungsplänen zu entnehmen.
Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg, Kommunalen Servicebetrieb KSP. Dieser wird Vertragspartner.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis 5 KT vor Angebotsabgabe zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt [Nr. 213 ]) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Berufs-oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über gültige Haftpflichtversicherung
- ggf. Bauleistungsversicherung können alle durch höhere Gewalt herbeigeführten Schäden am Gebäudeneubau versichert werden. Diese schütz Bauherr und Bauunternehmer vor
unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauphase auftreten. (Der Auftraggeber gibt im LV 0,15 % der Nettoabrechnungssumme an)
Hierfür kann der Bauherr den Bauunternehmer prozentual mit einem Selbstkostenanteil beteiligen oder der Bauunternehmer hat meist selbst eine Bauleistungsversicherung. Diese
sollte mit dem Angebot eingereicht werden.
- Nachweis von mindestens 3 nachprüfbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Hinweis:
Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Angebotssumme von 100.000 Euro ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen.
keine Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). bzw. bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt FB15„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit Angebotsabgabe die "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Formblatt FB15 abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die "Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland" Formblatt FB15a vom Bieter mit Angebot einzureichen.
keine Angaben
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung ist auf 60 KT gesetzt, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, Rechnungsprüfungsamt) bis hin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen müssen.
Der Auftraggeber fordert Sicherheiten. Er behält sich vor, diese von der Auftragssumme einzubehalten. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
-0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme begrenzt.
-Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme.
-Für die Nutzung Bauwasser und Baustrom sowie sanitäre Anlagen werden 0,45% der Nettoabrechnungssumme berechnet.
-Bauleistungsversicherung berechnet der Auftraggeber 0,15 % der Nettoabrechnungssumme. (oder der Bauunternehmer hat eine Bauleistungsversicherung)
-Der AG behält sich vor, für jedes Fernbleiben von der Baubesprechung, jeweils einen Betrag von 100 Euro als Abzug von der nächsten Abschlags -bzw. Schlussrechnung abzuziehen.
Eine Anforderung fehlender Unterlagen wird sich vorbehalten. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
Bauphase: Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird über die gesamte Bauzeit weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei EU Vergaben ist die Anwesenheit von Bietern bei Angebotsöffnung nicht zugelassen. Die Bieter erhalten das Ergebnis der Submission von Amts Wegen umgehend und ohne gesonderte Anforderung § 14 Abs. 6 VOB/A elektronisch über die Deutsche e Vergabe.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger sind zwingend bei Rechnungen anzugeben. Die Rechnungen gehen auf dem Postweg zur Prüfung an:
Kommunaler Servicebetrieb Pinneberg, Am Hafen 6- 9, 25421 Pinneberg und anschließend an das Prüfingenieurbüro.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.