Neubau Feuerwehrgerätehaus Neundorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 10/80/02/23/1-02

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Plauen, Vergabestelle
Postanschrift: Unterer Graben 1
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a26aa4ed5-7d99ae27d815c4e5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Feuerwehrgerätehaus Neundorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 10/80/02/23/1-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanung ELT

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Rittergut, 08527 Plauen OT Neundorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Neubau Feuerwehrgerätehaus Neundorf

Fachplanung ELT

Allgemeiner Teil / Allgemeine Beschreibung Bauvorhaben:

Abgeleitet aus den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans beabsichtigt die Stadt Plauen den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses mit 4 Stellplätzen am Standort des ehemaligen Ritterguts in Neundorf.

Das funktionale Gebäude soll auf Grund der erforderlichen Höhe der Fahrzeughalle in

2-geschossiger Bauweise entstehen und ordnet sich dank seiner modernen Ansicht

unauffällig in seine Umgebung ein. Die Raumaufteilung geht aus den erforderlichen

Abläufen eines sicheren Einsatzes hervor, weshalb der Alarmweg für den Einsatzfall die Verkehrsführung innerhalb des Gebäudes bestimmt. Die Fahrzeughalle und die Umkleiden sind lediglich durch einen Flur getrennt, welcher zugleich den Haupt- und Nebeneingang des Gebäudes ausbildet. Die Umkleiden einschließlich der zugehörigen Sanitärräume der Einsatzkräfte bilden die westliche Grenze des Baukörpers aus. Auf der Nordseite befinden sich neben der Fahrzeughalle noch eine

Werkstatt, ein Lager sowie ein Tanklager und ein Hausanschlussraum, welche beide nur von außen zugänglich sind. Im Obergeschoss befindet sich der Sozialtrakt mit Büroräumen, je einem Schulungsraum für die aktive Abteilung und die Jugendfeuerwehr, sowie deren Umkleiden. Zudem sind eine kleine Küche, Sanitärräume, ein weiterer Hausanschlussraum und Lagermöglichkeiten vorgesehen.

Die Außenanlagen sind entsprechend den funktionellen Anforderungen für einen sicheren Einsatzablauf herzustellen, weshalb es auf der Ostseite an der Straße "Rittergut" je eine Einfahrt für die ausrückenden Einsatzfahrzeuge und separate für die PKW der anrückenden Einsatzkräfte geben wird. Um das Gerätehaus ansprechend von den umliegenden Grundstücken abzugrenzen, wird auf der West- und Nordseite jeweils ein Grünstreifen mit Baumbepflanzung vorgesehen.

Fachtechnische Beschreibung:

Zum Aufgabenumfang gehören die Planung der erforderlichen Stark- und

Schwachstromanlage des neuen Feuerwehrgerätehauses. Der genaue Planungsumfang wird am Beginn der Planungsphase präzisiert, wenn das Planungsteam vollständig aufgestellt ist.

Für das Anbringen einer Sirene auf dem Flachdach und das Nachrüsten einer PV-Anlage sind entsprechende Leitungswege zu berücksichtigen. Im Hausanschlussraum ist zudem Platz für die Steuerung und Notstromversorgung der Sirene sowie ggf. ein Standort einer Netzersatzanlage / Notstromaggregat vorzusehen. Die Erforderlichkeit von Anlagen zur Verstärkung des BOS Funksignals innerhalb des Gerätehauses ist mit dem FG Brandschutz im Planungsverlauf zu erarbeiten. Sämtliche Anschlüsse sind im Zuge der Erschließung des Objekts neu herzustellen. Dies betrifft neben der Wasser- und Abwasser- auch die Strom- und

Kommunikationsversorgung.

Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, wird auf eine ressourcenschonende,

kostensparende Bauweise und wartungsarmen Betrieb größten Wert gelegt.

Angebotsgrundlagen:

Der AG beabsichtigt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Für die Wertung sind die Leistungsphasen 1 bis 8 maßgebend, sowie die weiter

angefragten Leistungen gemäß Anlage. Der AG behält sich vor, weitere Leistungsphasen nur teils oder gar nicht zu beauftragen. Bei Fortführung des Bauvorhabens und guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit, ist eine Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8 möglich.

Die anrechenbaren Kosten werden für die Wertung vorerst wie folgt angenommen und mit der Kostenberechnung angepasst:

Anlagengruppe Anrechenbare Kosten netto Honorarzone

1) KG 440 Elektrische Anlagen 253.000 € II

2) KG 450 Kommunikations-, sicherheitsund

informationstechnische Anlagen 63.000 € II

Sonstige Hinweise:

Die Planungsberatungen mit anderen fachliche Beteiligten sowie Abstimmungen zwischen AN und AG finden mittels Präsenzterminen in Plauen statt.

Im Falle einer Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8 wird erwartet, dass der AN die

Bauüberwachung täglich (werktags) vor Ort wahrnimmt, wenn dies aktuell für die Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/11/2023
Ende: 30/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Bieter, die in einer Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.

Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, der Berufsgenossenschaft und das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden. Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

- Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

- Mindestens ein Projektmitarbeiter mit Abschluss Dipl.-Ing. (auch FH/BA) in der Fachrichtung Elektrotechnik, Technische Gebäudeausrüstung oder gleichwertigen Abschluss

(Zugelassen ist nach genannten Kriterien jeder, der nach den Gesetzen der Länder

berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen

oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der

Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur"

oder "Ingenieur" tätig zu werden.)

(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.

- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 VgV bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 1.000. 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Alternativ kann die Zusage des Versicherers (nicht Maklers) eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechendeVersicherung abgeschlossen werden kann. Für Bietergemeinschaften gilt: Der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen.

(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung des Projektmitarbeiters, mit den in

Punkt III 1.1) genannten Abschluss, in der Planung von Gebäuden im Bereich Technischer Gebäudeausrüstung der jeweiligen Kostengruppen.

- Referenz des Projektmitarbeiters: Planung von mindestens einem öffentlichen Gebäude im Bereich Technischer Gebäudeausrüstung der jeweiligen Kostengruppen (wie zum Beispiel: Schulen, Kitas, Rathäuser, Landratsämter, Sportstätten) über mind. 2 Leistungsphasen in denletzten 10 Jahren.

(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Dipl. Ing. in der Fachrichtung Elektrotechnik, Technisches Gebäudeausrüstung oder gleichwertiger Abschluss.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/09/2023
Ortszeit: 10:10
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/09/2023
Ortszeit: 10:10
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2023

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