Neubau Feuerwehrgerätehaus Neundorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 10/80/02/23/1-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unterer Graben 1
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Neundorf
Fachplanung ELT
Rittergut, 08527 Plauen OT Neundorf
Neubau Feuerwehrgerätehaus Neundorf
Fachplanung ELT
Allgemeiner Teil / Allgemeine Beschreibung Bauvorhaben:
Abgeleitet aus den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans beabsichtigt die Stadt Plauen den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses mit 4 Stellplätzen am Standort des ehemaligen Ritterguts in Neundorf.
Das funktionale Gebäude soll auf Grund der erforderlichen Höhe der Fahrzeughalle in
2-geschossiger Bauweise entstehen und ordnet sich dank seiner modernen Ansicht
unauffällig in seine Umgebung ein. Die Raumaufteilung geht aus den erforderlichen
Abläufen eines sicheren Einsatzes hervor, weshalb der Alarmweg für den Einsatzfall die Verkehrsführung innerhalb des Gebäudes bestimmt. Die Fahrzeughalle und die Umkleiden sind lediglich durch einen Flur getrennt, welcher zugleich den Haupt- und Nebeneingang des Gebäudes ausbildet. Die Umkleiden einschließlich der zugehörigen Sanitärräume der Einsatzkräfte bilden die westliche Grenze des Baukörpers aus. Auf der Nordseite befinden sich neben der Fahrzeughalle noch eine
Werkstatt, ein Lager sowie ein Tanklager und ein Hausanschlussraum, welche beide nur von außen zugänglich sind. Im Obergeschoss befindet sich der Sozialtrakt mit Büroräumen, je einem Schulungsraum für die aktive Abteilung und die Jugendfeuerwehr, sowie deren Umkleiden. Zudem sind eine kleine Küche, Sanitärräume, ein weiterer Hausanschlussraum und Lagermöglichkeiten vorgesehen.
Die Außenanlagen sind entsprechend den funktionellen Anforderungen für einen sicheren Einsatzablauf herzustellen, weshalb es auf der Ostseite an der Straße "Rittergut" je eine Einfahrt für die ausrückenden Einsatzfahrzeuge und separate für die PKW der anrückenden Einsatzkräfte geben wird. Um das Gerätehaus ansprechend von den umliegenden Grundstücken abzugrenzen, wird auf der West- und Nordseite jeweils ein Grünstreifen mit Baumbepflanzung vorgesehen.
Fachtechnische Beschreibung:
Zum Aufgabenumfang gehören die Planung der erforderlichen Stark- und
Schwachstromanlage des neuen Feuerwehrgerätehauses. Der genaue Planungsumfang wird am Beginn der Planungsphase präzisiert, wenn das Planungsteam vollständig aufgestellt ist.
Für das Anbringen einer Sirene auf dem Flachdach und das Nachrüsten einer PV-Anlage sind entsprechende Leitungswege zu berücksichtigen. Im Hausanschlussraum ist zudem Platz für die Steuerung und Notstromversorgung der Sirene sowie ggf. ein Standort einer Netzersatzanlage / Notstromaggregat vorzusehen. Die Erforderlichkeit von Anlagen zur Verstärkung des BOS Funksignals innerhalb des Gerätehauses ist mit dem FG Brandschutz im Planungsverlauf zu erarbeiten. Sämtliche Anschlüsse sind im Zuge der Erschließung des Objekts neu herzustellen. Dies betrifft neben der Wasser- und Abwasser- auch die Strom- und
Kommunikationsversorgung.
Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, wird auf eine ressourcenschonende,
kostensparende Bauweise und wartungsarmen Betrieb größten Wert gelegt.
Angebotsgrundlagen:
Der AG beabsichtigt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Für die Wertung sind die Leistungsphasen 1 bis 8 maßgebend, sowie die weiter
angefragten Leistungen gemäß Anlage. Der AG behält sich vor, weitere Leistungsphasen nur teils oder gar nicht zu beauftragen. Bei Fortführung des Bauvorhabens und guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit, ist eine Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8 möglich.
Die anrechenbaren Kosten werden für die Wertung vorerst wie folgt angenommen und mit der Kostenberechnung angepasst:
Anlagengruppe Anrechenbare Kosten netto Honorarzone
1) KG 440 Elektrische Anlagen 253.000 € II
2) KG 450 Kommunikations-, sicherheitsund
informationstechnische Anlagen 63.000 € II
Sonstige Hinweise:
Die Planungsberatungen mit anderen fachliche Beteiligten sowie Abstimmungen zwischen AN und AG finden mittels Präsenzterminen in Plauen statt.
Im Falle einer Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8 wird erwartet, dass der AN die
Bauüberwachung täglich (werktags) vor Ort wahrnimmt, wenn dies aktuell für die Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bieter, die in einer Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, der Berufsgenossenschaft und das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden. Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
- Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
- Mindestens ein Projektmitarbeiter mit Abschluss Dipl.-Ing. (auch FH/BA) in der Fachrichtung Elektrotechnik, Technische Gebäudeausrüstung oder gleichwertigen Abschluss
(Zugelassen ist nach genannten Kriterien jeder, der nach den Gesetzen der Länder
berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen
oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der
Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur"
oder "Ingenieur" tätig zu werden.)
(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)
- Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 VgV bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 1.000. 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Alternativ kann die Zusage des Versicherers (nicht Maklers) eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechendeVersicherung abgeschlossen werden kann. Für Bietergemeinschaften gilt: Der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen.
(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)
- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung des Projektmitarbeiters, mit den in
Punkt III 1.1) genannten Abschluss, in der Planung von Gebäuden im Bereich Technischer Gebäudeausrüstung der jeweiligen Kostengruppen.
- Referenz des Projektmitarbeiters: Planung von mindestens einem öffentlichen Gebäude im Bereich Technischer Gebäudeausrüstung der jeweiligen Kostengruppen (wie zum Beispiel: Schulen, Kitas, Rathäuser, Landratsämter, Sportstätten) über mind. 2 Leistungsphasen in denletzten 10 Jahren.
(Alle Nachweise sind als Anlage beizulegen)
Dipl. Ing. in der Fachrichtung Elektrotechnik, Technisches Gebäudeausrüstung oder gleichwertiger Abschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.