SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE19 Bodenbeläge Parkett Referenznummer der Bekanntmachung: VE19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399233
Fax: +49 4561399287
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE19 Bodenbeläge Parkett
Beschreibung Schulcampus Oldenburg, Neubau von zwei Schulgebäuden (Fachklassentrakt und Gemeinschaftsschule) und einer Sporthalle. Adresse: Adolf-Friedrich-Str., 23758 Oldenburg i.H. Beschreibung Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Oldenburg i.H. wird das Gymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch die Zusammenlegung mit der Gemeinschaftsschule am Standort ein Schulcampus ohne Interimsmaßnahmen. Die drei Neubauten werden im Wesentlichen in Stahlbeton hergestellt. Die Fassade wird mit einem rötlichen Verblendmauerwerk mit Sichtbetonstürzen verkleidet. Die Fenster sind als Bänder zusammengefasst.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Parkettarbeiten exemplarische Mengenangaben zur Einschätzung • Hochkantlamellen-Parkett ca. 250 m²• 2 Treppenanlagen mit Hochkantlamellen-Parkett verlegen• Eine Sitzbank mit Hochkantlamellen-Parkett
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.