GUW Wahrener Straße, Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-RL-18-02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Teslastraße 2
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Logistik
E-Mail:
Telefon: +49 341492-1273
Fax: +49 34149237-1273
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
GUW Wahrener Straße, Los 2
Los 2 - Lieferung Technische Ausrüstung
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), Georgiring 3, 04103 Leipzig
Die LVB beabsichtigen das Unterwerk Wahrener Straße für die Umstellung des Bahnstromnetzes auf 750 V zu ertüchtigen.
Das Gesamtvorhaben setzt sich aus folgenden Losen zusammen:
- Los 1: Hoch-, Tief- und Landschaftsbau
- Los 2: Lieferung Technische Ausrüstung
- Los 3: Zusatzleistungen LVB (Technische Ausrüstung)
- Los 4: Umbau Fahrleitungsmast
- Los 5: Tiefbau tGUW
- Los 6: Entsorgung Transformatoren.
Hier: Leistungsumfang GUW Wahrener Straße, Los 2: Lieferung Technische Ausrüstung:
- Baustelleneinrichtung und -sicherung, inkl. Erstellung Gesamt-Bauablaufplan
- Lieferung und Inbetriebsetzung technischer Ausrüstung
(Mittelspannungsschaltanlage, Leistungstransformatoren, Gleichstromanlage,
Eigenbedarfsschaltanlage, Fernwirkanlage/ZSPS).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1892ff18df6-1c58c59fcec14f20
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1892ff18df6-1c58c59fcec14f20
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1892ff18df6-1c58c59fcec14f20
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Unternehmen haben vorzugsweise als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die in der Auftragsbekanntmachung genannten Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstigen Nachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer oder anderen Unternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5,0 % der Auftragssumme (netto, ohne Nachträge)
- Sicherheit für Mängelansprüche i. H. v. 5,0 der Auftragssumme (netto, einschließlich erteilter Nachträge)
- Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür ausschließlich das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Pkt. A.8.4 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Leipziger Gruppe (Leipziger AEB 2023) vom 01.01.2023, Modul A "Allgemeines"
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die hier betreffende Leistung nur zur Ausführung gelangt, wenn die Zustimmung des Fördermittelgebers auf Seiten des Auftraggebers erfolgt ist. Die Ausschreibung kann von der Vergabestelle aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen, die nicht vorhersehbar waren. Der Auftraggeber kann von dem Vorhaben Abstand nehmen, wenn die Finanzierung des Vorhabens nicht gesichert erscheint. Bewerber bzw. Bieter haben in keinem Fall Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder, soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.