Durchführung schulischer Medienbildungsprojekte für das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) Referenznummer der Bekanntmachung: VB 59_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Nagel-Straße 1
Ort: Bautzena
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lasub.smk.sachsen.de
Postanschrift: Mügelner Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung schulischer Medienbildungsprojekte für das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB)
Durchführung schulischer Medienbildungsprojekte
Bautzen, DE
Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) des Freistaates Sachsen schreibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) die Organisation, Durchführung und Auswertung schulischer Medienbildungsprojekte aus, um die Medienkompetenz von Schüle-rinnen und Schülern als allgemeines schulisches Erziehungs- und Bildungsziel (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 7 SächsSchulG) im Rahmen einer umfassenden Medienbildung zu fördern.
Dazu werden die in den Lehrplänen verankerten Bezüge zur schulischen Medienbildung im Zeitraum von Oktober 2023 bis Dezember 2024 durch qualitativ hochwertige Medienbildungsprojekte externer Partner unterstützt, sodass eine aktive und reflexionsfördernde Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit aktuellen Themen der Digitalisierung in Gesellschaft und Bildung gelingt.
Grundlage für diese Ausschreibung sind die strategischen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) zur „Bildung in der digitalen Welt“, die daraus abgeleitete Konzeption des SMK zur „Medienbildung und Digitalisierung der Schule“ sowie der zugeordnete Kompetenzrahmen „Kompetenzen in der digitalen Welt“.
Bei der Gestaltung handlungsorientierter Medienbildungsprojekte sind fachübergreifende
sowie fächerverbindende Ansätze der aktiven Medienarbeit zu berücksichtigen.
Ziel ist der Erwerb einer am Kompetenzrahmen orientierten Handlungskompetenz im Kontext der Digitalisierung sowie die Entwicklung einer Kultur der Digitalität als Handlungsgrundlage für die Lernenden.
Zielgruppe der unterrichtsintegrierten bzw. unterrichtsergänzenden schulischen Medienbildungsprojekte sind die Schülerinnen und Schüler aller Schularten im Freistaat Sachsen (öffentliche und freie Trägerschaft entsprechend SächsSchulG und SächsFrTrSchulG).
Die Schulentwicklung sächsischer Schulen orientiert sich an den Entwicklungszielen einer gelebten Kultur der Digitalität in der Schule, die ihren Niederschlag im jeweiligen Schulprogramm und Medienbildungskonzept finden.
In diesem Sinne werden die ausgeschriebenen schulischen Medienbildungsprojekte als Bausteine der Schulen im Schulentwicklungsprozess zu einer Kultur der Digitalität verstanden. Dieser zugrundeliegende Entwicklungsprozess soll darüber hinaus durch gesondert zu finanzierende Angebote bspw. für Lehrkräfte und weitere Bildungspartner (z. B. Eltern) unterstützt werden.
Erläuterung zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien und Gewichtung festgestellt:
1. Konzept (50 %),
2. Preis-Leistungs-Verhältnis (PLV) (30 %) und
3. Präsentation (20 %)
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Wertung des Angebotes ebenfalls vorzulegen:
- Schriftliches Konzept gem. Leistungsbeschreibung (Anlage A) B.2 und B.3, wobei der Schwerpunkt auf B.2.3 liegt,
- Zeitplan für die geplanten Arbeiten inkl. Meilensteine,
- Vorschlag zur Projektsteuerung,
- Beschreibung des Personal- und Vertretungsmanagements zur Absicherung der Projektdurchführung während der gesamten Projektlaufzeit,
- Beschreibung des Verfahrens beim Eskalationsmanagements für Fälle von Auseinandersetzungen der Projektbeteiligten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage D),
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind,
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten AG (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet der allgemeinen oder beruflichen Bildung oder der Erwachsenenbildung sowie Referenzen über bereits durchgeführte Maßnahmen für den öffentlichen Dienst der letzten drei Jahre, soweit vorhanden. Die Referenzanforderungen können auch kumuliert durch eine Einzelreferenz erfüllt werden.
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen),
6) Rechtsverbindlich signierte Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage E) oder Erklärung gleichen Inhalts.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.