Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 14 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 14
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
09526 Olbernhau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Zusätzliche Leistungen. Erstellung von Beschilderungs-, und Ausstattungsplänen.
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Die Erstellung der Bestandsunterlagen, die ein wesentlicher Teil der Gesamtbestandunterlagen zur Übergabe an den zukünftigen Betreiber sind, erfolgt auf Festlegung seitens des AG. Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistungen war verbal im Ingenieurvertrag vereinbart, zum Zeit-punkt der Beauftragung konnte jedoch der Umfang der zu erbringenden Leistungen nicht genau definiert und somit honorarseitig vertraglich fixiert werden. Erst mit baulicher Erstellung der funktionsfähigen Hochwasserschutzanlagen ist der genaue Umfang der errichteten Beschilderungen und Ausstattungsteile der Anlagen (z. Bsp. Rückschlagklappen, Absperrschieber, Hochwasserschutztore, etc.) bekannt und in den Bestandsplänen darzustellen.
Beschilderungspläne:
Für die Kilometrierung des Flussabschnittes sollen entsprechende Schilder am Flussufer auf-gestellt werden. Die Schilder enthalten die Station (km) und einen Richtungspfeil in Fließrichtung. Die Schilder werden auf der Landseite an Brüstungen oder Geländer befestigt.
Für den späteren Anlagenbetreiber der HWS-Anlagen (LTV/ Flussmeisterei) ist die Erstellung von Betreiberunterlagen für die Nutzung erforderlich, dazu gehören auch Beschilderungspläne für die Hochwasserschutzanlagen. Diese Unterlagen liefern im Hochwasserfall wichtige Hinweise für die Einsatzkräfte.
Ausstattungspläne:
Für den späteren Anlagenbetreiber der HWS-Anlagen (LTV/ Flussmeisterei) ist die Erstellung von Betreiberunterlagen für die Nutzung erforderlich. Die Betriebsunterlagen beinhalten u.a. die Ausstattungspläne, mit der Darstellung der vorhandenen Rückstauklappen, Geländer, Schächte, Befestigungen für Notleitern usw. Die aktuellen Ausstattungspläne wurden aufgrund des Bauablaufs in VGEs und Bauteile unterteilt. Diese Unterteilung ist für die spätere Nutzung nicht mehr erforderlich. Deshalb sollen die Pläne nach den Nutzervorgaben (VGE-übergreifend) angepasst werden. Der Abschnitt 2 wird demnach nach Fertigstellung in die drei Gewässerabschnitte Marktbrücke-Kegelbrücke, Lindenbrücke bis Obermühlenbrücke sowie Dörfelbach eingeteilt.
Die Erbringung der Leistung durch einen Dritten wurde aus wirtschaftlichen Gründen nicht vor-genommen, da für die Erstellung der Bestandsunterlagen und Ausstattungspläne detailreiche Ortskenntnisse erforderlich sind, um die Einzelpläne der Nachunternehmer Bau ordnungsgemäß abbilden zu können. Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifen-de Projekt- und Fachkenntnisse sowie die planerischen Grundlagen um die geforderten Bestandsunterlagen wirtschaftlich ´zu erstellen. Ein Wechsel des AN würde neue und zusätzliche Ausschreibungszeit sowie nicht unerhebliche Einarbeitungszeit, verbunden mit Mehrkosten, in Anspruch nehmen. Die Bestandsunterlagen sowie die Beschilderungspläne sind für den Havariefall nicht nur für den Unterhaltungslastträger LTV, sondern auch für die Wasserwehr der Stadt Olbernhau sowie den Katastrophendienst wichtig.