Lieferung und Implementierung einer Fachsoftwarelösung zur Unterstützung der digitalen Bearbeitung der Leistungen der unteren Bauaufsichtsbehörde Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2022-0077

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Landkreis Leipzig
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3433241-1151
Fax: +49 3437984-7047
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Implementierung einer Fachsoftwarelösung zur Unterstützung der digitalen Bearbeitung der Leistungen der unteren Bauaufsichtsbehörde

Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2022-0077
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung und Implementierung einer Fachsoftwarelösung zur Unterstützung der digitalen Bearbeitung der Leistungen der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Leipzig

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72263000 Software-Implementierung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Landratsamt Landkreis Leipzig

Bauaufsichtsamt

Karl-Marx-Straße 22

04668 Grimma

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beschaffung sind folgende drei Leistungskomplexe (A-C): Leistungskomplex A: Lieferung und Implementierung eines IT-Systems zur Unterstützung der vollständig digitalen Arbeit im Bauaufsichtsamt des Landkreises Leipzig (das IT-System ist logisch in mehrere zu liefernde und zu implementierende Teilsysteme gegliedert) Leistungskomplex B: Leistungen während des Systembetriebs (Pflege-, Wartungs- und Unterstützungsleistungen sowie weitere fachbezogene Dienstleistungen für 4 Jahre) Leistungskomplex C: Leistungen im Digitalisierungsprojekt des Landkreises Leipzig (Unterstützung der Migration der vorhandenen digitalen Daten zu Fällen, Akten, Dokumenten und der zugehörigen Metainformationen)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungspunkte / Gewichtung: 60,00
Kostenkriterium - Name: Kostenpunkte / Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen.

Berücksichtigung des Angebotspreises (Kostenpunkte)

Es wird der preiswerteste Bieter ermittelt (Gesamtpreis gemäß Preisblatt). Der preiswerteste Bieter erhält 2620 Kostenpunkte. Für das 3-Fache des preiswertesten Angebots werden 0 (null) Kostenpunkte vergeben. Die Kostenpunkte für alle weiteren Angebote werden durch lineare Interpolation ermittelt. Die Kostenpunkte werden auf eine Nachkommastelle gerundet.

Berücksichtigung der Leistung (Leistungspunkte)

Grundlage für die Ermittlung der Leistungspunkte sind der aus der Leistungsbeschreibung abgeleitete Kriterienkatalog sowie die Leistungsbewertungsmatrix. Kriterienkatalog und Leistungsbewertungsmatrix sind im Formular Leistungskriterien zusammengefasst. Der Kriterienkatalog enthält Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien). Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Für die als Bewertungskriterium gekennzeichneten Anforderungen werden nach den in der Leistungsbewertungsmatrix definierten Bewertungsmaßstäben und Punktesystemen Leistungspunkte vergeben. Bei vollständiger Erfüllung aller Anforderungen können maximal 3930 Leistungspunkte erreicht werden.

Ermittlung der Gesamtpunktzahl

Die ermittelten Kostenpunkte und Leistungspunkte werden miteinander addiert. Das Angebot mit dem höchsten Wert erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Anzahl der Kostenpunkte. Ist auch diese gleich, entscheidet das Los.

Damit gehen Kosten- und Leistungspunkte im Verhältnis von 40 zu 60 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein.

Die Ausführungsfristen (Einzelfristen der jeweiligen Arbeitspakete AP) sind gemäß Leistungsbeschreibung festgelegt. Inbetriebnahme der digitalen Kernverfahren Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung: September 2023.

Wesentliche Zahlungsbedingungen gemäß EVB-IT Systemvertrag (EVB-IT System-AGB), VOL/B.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 153-437531
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Implementierung einer Fachsoftwarelösung zur Unterstützung der digitalen Bearbeitung der Leistungen der unteren Bauaufsichtsbehörde

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CABS-GmbH
Postanschrift: Bernhardstraße 66
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3715903229
Fax: +49 37155691
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2023

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