12-KSP-22-336; Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp - Außentüren, -fenster und PR-Fassaden Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-336
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41214502-4455
Fax: +49 41214502-94455
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-336; Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp - Außentüren, -fenster und PR-Fassaden
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Rübekamp in Pinneberg einen separaten Erweiterungsneubau für das bestehende Schulgebäude. Zur Umsetzung des Neubaus werden bestehende Wohnbauten, welche sich in Hand der Stadt Pinneberg befinden, zurückgebaut.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistung umfasst sämtliche Arbeiten an den Außenfenstern inkl. Raffstoreanlagen, Außentüren, sowie die Pfosten-Riegel-Fassaden der beiden Treppenhäuser, Mensa und zum Patio.Die Fensterelemente aus Aluminium werden in verschiedenen Teilungen innerhalb einer Stahlbetonaußenwand ausgeführt, welche kerngedämmt und einem Vormauerwerk ausgeführt wird. Die Fenster erhalten gemäß EnEV eine Sonnenschutzverglasung, zzgl Raffstoreanlagen an allen Fassadenseiten, ausgenommen im Norden.Die Außentüren umfassen den jeweiligen Übergang von innen nach außen, hierzu zählen neben der Hauptzugangstür auch die separaten Zugänge im Fassadenbereich.Die Treppenhausfassaden im Osten und Westen werden als PR-Fassaden ausgebildet, welche als Lichtband für das dahinterliegende Treppenhaus fungieren. Die vertikale PR-Fassade wird im oberen Punkt als horizontale Fassade als Lichtdach mit einer Neigung von 7° fortgeführt. Die PR-Fassade im Westen erhält im unteren Bereich eine Notausgangstür zur Schauenburger Straße.Die Mensa erhält eine PR-Fassade entlang der Nord- und Ostseite. Innerhalb der Fassade sind Notausgänge und Öffnungselemente wie Fenster vorgesehen und auszuführen. Der innenliegende Hof (Patio) erhält sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite jeweils eine PR-Fassade, welche die Verkehrsbereiche und Mensa beleuchten. Die Fassade zur Mensa erhält eine Tür, welche den Zugang zum Patio ermöglicht.Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN-Normen.Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Schauenburgerstraße, über die bestehende Stellplatzanlage der Sporthalle Rübekamp.Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird über die gesamte Bauzeit weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hanerau-Hademarschen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 25557
Land: Deutschland
Einsatz von Nachunternehmern entspricht weniger als 15% der Auftragssumme.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).