Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 13 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 13

Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

09526 Olbernhau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/02/2016
Ende: 31/12/2028
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 080-142680

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 45-112948/10
Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
23/02/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Schulze & Rank
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 499 868.06 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

09526 Olbernhau

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzliche Planungseistungen:

VGE 1.2.1 - BT 2.10L –Zuarbeit Tekturplanung und Hydraulik, VGE 1.2.5 - Überarbeitung Dammbalken IBES, VGE 1.2.1 - Restleistungen Rampe Tivoli; VGE 1.2.1 - Kontrolle der Aufmaßarbeiten des Bau-NT 01 (Erschütterungsmessungen), VGE 1.2.5 – H1-Prüfung

Honorarfortschreibung örtliche Bauüberwachung VGE 1.2.5 und VGE 1.2.1

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/02/2016
Ende: 31/12/2028
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 107 532.74 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Schulze & Rank
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Bei den zusätzlich zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um besondere Leistungen die zu den beauftragten Grundleistungen nach § 43 HOAI 2013 hinzutreten. Sie werden zum nach gewiesenen Aufwand beauftragt.

Zuarbeit zur Tekturplanung:

Seit den Bescheiden zum vorzeitigen Baubeginn und dem Planfeststellungbeschluss hat es sowohl im Bau als auch in der Planung Änderungen gegenüber den planfestgestellten Unterlagen gegeben, welche sich in erster Linie aus geänderten Bestandsverhältnissen während der Bauausführung ergaben. Gemäß Abstimmung mit der LTV, LDS, Projektsteuerung sind relevante Änderungen als Planänderung zu beantragen. Mit der LDS war daher abgestimmt, dass zunächst eine tabellarische Aufstellung aller, gegenüber der 4. Tektur (Basis Planfeststellungsbeschluss) eingetretenen Änderungen, erfolgen soll. Die Aufstellung wird der LDS zur Bewertung/ Feststellung der Planänderungsrelevanz vorab ausgereicht. Erst danach sollen die Planänderungsunterlagen er-arbeitet werden.

Als Zuarbeit zur Tekturplanung und Hydraulik nahm der AN-Ing Eintragungen, in die vom Projektsteuerer erstellte Tabelle, zur Nachvollziehbarkeit der Änderungen vor. Zudem über-gab der AN-Ing auch entsprechende Planunterlagen, in denen die Planänderungen zur Nachvollziehbarkeit dargestellt sind und reichte weitere Dokumente, wie z.B. Besprechungsprotokolle, Bestätigungsschreiben o.ä. mit aus, die im Zuge der Änderungen entstanden sind.

Überarbeitung der Dammbalkenlösung für die VGE 1.2.5:

In der VGE 1.2.1 wurden Umplanungen im Bereich des BT 2.10L an den Segmenten 33 und 34 erforderlich. Das Nachtragsangebot beinhaltet die Leistung für die erforderliche Erstellung der Planungsunterlagen für die Umplanung.

Restleistungen Rampe Tivoli:

•Örtliche Zustandsfeststellung einschl. Aufbereiten der Grundlagen und Abstimmungen mit dem AG

•Planungsgrundlagen aufbereiten

•Nachtrags-LV erstellen

•Abgleich mit vorhandenem LV und Übersicht aufbereiten

VGE 1.2.1 - Kontrolle der Aufmaßarbeiten des Bau-NT 01 (Erschütterungsmessungen:

Bei der Erschütterungsmessung handelt es sich um Gutachterleistungen, deren Überwachung keine Grundleistung der öBÜ darstellt und als solche nicht Bestandteile der Aufgabenstellung und des beauftragten Leistungsumfanges gewesen ist.

H1 Prüfung VGE 1.2.5:

Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzwand müssen diese regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit unterzogen werden. Hierbei gilt die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung) als Orientierung. Für die Übernahme in die Bauwerksunterhaltung durch die Flussmeistereien, stellt die nach DIN 1076 vorgesehene erste Hauptprüfung (H1) eine Grundlage dar, die den Bauwerkszustand zum Zeitpunkt vor der VOB-Abnahme dokumentiert.

Die Leistung gliedert sich in:

•Vorbereitung der H1-Prüfung und Skizzen

•Durchführung der Hauptprüfung

•Auswertung der H1-Prüfung

Honorarfortschreibung öBÜ für die VGE 1.2.5:

Aufgrund verlängerter Bauzeiten stimmen die Zeitansätze für Bauüberwachung der VGE 1.2.5 nicht mehr mit den ursprünglichen Zeitansätzen zum Angebotszeitpunkt und erfordern eine Honorarfortschreibung.

Honorarfortschreibung öBÜ für die VGE 1.2.1:

Aufgrund verlängerter Bauzeiten stimmen die Zeitansätze für Bauüberwachung der VGE 1.2.1 nicht mehr mit den ursprünglichen Zeitansätzen zum Angebotszeitpunkt und erfordern eine Honorarfortschreibung.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die nachträglich beauftragten Besonderen Leistungen sind erforderlich für die Erfüllung des Werkvertrages, hier für die Planung und Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahme des Projektes. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Leistungen waren nicht ursprünglicher Leistungsbestandteile des Hauptvertrages und lassen sich nicht herausgelöst an einen anderen AN übertragen. Der AN verfügt über sehr hohe Projektkenntnisse. Eine Einarbeitung / Koordinierung eines neuen AN würde zu erheblicheren Mehrkosten hinsichtlich Koordinierung- und Abwicklungsaufwandes führen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten für die zusätzlichen Leistungen stehen.Auch bezüglich Haftung und Gewährleistung des AN für seine Planung, ist eine Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen anderen AN nicht rechtens.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 862 168.11 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 969 700.85 EUR

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