Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 13 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 13
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
09526 Olbernhau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Zusätzliche Planungseistungen:
VGE 1.2.1 - BT 2.10L –Zuarbeit Tekturplanung und Hydraulik, VGE 1.2.5 - Überarbeitung Dammbalken IBES, VGE 1.2.1 - Restleistungen Rampe Tivoli; VGE 1.2.1 - Kontrolle der Aufmaßarbeiten des Bau-NT 01 (Erschütterungsmessungen), VGE 1.2.5 – H1-Prüfung
Honorarfortschreibung örtliche Bauüberwachung VGE 1.2.5 und VGE 1.2.1
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Bei den zusätzlich zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um besondere Leistungen die zu den beauftragten Grundleistungen nach § 43 HOAI 2013 hinzutreten. Sie werden zum nach gewiesenen Aufwand beauftragt.
Zuarbeit zur Tekturplanung:
Seit den Bescheiden zum vorzeitigen Baubeginn und dem Planfeststellungbeschluss hat es sowohl im Bau als auch in der Planung Änderungen gegenüber den planfestgestellten Unterlagen gegeben, welche sich in erster Linie aus geänderten Bestandsverhältnissen während der Bauausführung ergaben. Gemäß Abstimmung mit der LTV, LDS, Projektsteuerung sind relevante Änderungen als Planänderung zu beantragen. Mit der LDS war daher abgestimmt, dass zunächst eine tabellarische Aufstellung aller, gegenüber der 4. Tektur (Basis Planfeststellungsbeschluss) eingetretenen Änderungen, erfolgen soll. Die Aufstellung wird der LDS zur Bewertung/ Feststellung der Planänderungsrelevanz vorab ausgereicht. Erst danach sollen die Planänderungsunterlagen er-arbeitet werden.
Als Zuarbeit zur Tekturplanung und Hydraulik nahm der AN-Ing Eintragungen, in die vom Projektsteuerer erstellte Tabelle, zur Nachvollziehbarkeit der Änderungen vor. Zudem über-gab der AN-Ing auch entsprechende Planunterlagen, in denen die Planänderungen zur Nachvollziehbarkeit dargestellt sind und reichte weitere Dokumente, wie z.B. Besprechungsprotokolle, Bestätigungsschreiben o.ä. mit aus, die im Zuge der Änderungen entstanden sind.
Überarbeitung der Dammbalkenlösung für die VGE 1.2.5:
In der VGE 1.2.1 wurden Umplanungen im Bereich des BT 2.10L an den Segmenten 33 und 34 erforderlich. Das Nachtragsangebot beinhaltet die Leistung für die erforderliche Erstellung der Planungsunterlagen für die Umplanung.
Restleistungen Rampe Tivoli:
•Örtliche Zustandsfeststellung einschl. Aufbereiten der Grundlagen und Abstimmungen mit dem AG
•Planungsgrundlagen aufbereiten
•Nachtrags-LV erstellen
•Abgleich mit vorhandenem LV und Übersicht aufbereiten
VGE 1.2.1 - Kontrolle der Aufmaßarbeiten des Bau-NT 01 (Erschütterungsmessungen:
Bei der Erschütterungsmessung handelt es sich um Gutachterleistungen, deren Überwachung keine Grundleistung der öBÜ darstellt und als solche nicht Bestandteile der Aufgabenstellung und des beauftragten Leistungsumfanges gewesen ist.
H1 Prüfung VGE 1.2.5:
Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzwand müssen diese regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit unterzogen werden. Hierbei gilt die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung) als Orientierung. Für die Übernahme in die Bauwerksunterhaltung durch die Flussmeistereien, stellt die nach DIN 1076 vorgesehene erste Hauptprüfung (H1) eine Grundlage dar, die den Bauwerkszustand zum Zeitpunkt vor der VOB-Abnahme dokumentiert.
Die Leistung gliedert sich in:
•Vorbereitung der H1-Prüfung und Skizzen
•Durchführung der Hauptprüfung
•Auswertung der H1-Prüfung
Honorarfortschreibung öBÜ für die VGE 1.2.5:
Aufgrund verlängerter Bauzeiten stimmen die Zeitansätze für Bauüberwachung der VGE 1.2.5 nicht mehr mit den ursprünglichen Zeitansätzen zum Angebotszeitpunkt und erfordern eine Honorarfortschreibung.
Honorarfortschreibung öBÜ für die VGE 1.2.1:
Aufgrund verlängerter Bauzeiten stimmen die Zeitansätze für Bauüberwachung der VGE 1.2.1 nicht mehr mit den ursprünglichen Zeitansätzen zum Angebotszeitpunkt und erfordern eine Honorarfortschreibung.
Die nachträglich beauftragten Besonderen Leistungen sind erforderlich für die Erfüllung des Werkvertrages, hier für die Planung und Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahme des Projektes. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Leistungen waren nicht ursprünglicher Leistungsbestandteile des Hauptvertrages und lassen sich nicht herausgelöst an einen anderen AN übertragen. Der AN verfügt über sehr hohe Projektkenntnisse. Eine Einarbeitung / Koordinierung eines neuen AN würde zu erheblicheren Mehrkosten hinsichtlich Koordinierung- und Abwicklungsaufwandes führen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten für die zusätzlichen Leistungen stehen.Auch bezüglich Haftung und Gewährleistung des AN für seine Planung, ist eine Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen anderen AN nicht rechtens.