Seewassertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: EKB2023-0019

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18967c46846-1ed9b373b62cc49a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Seewassertechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: EKB2023-0019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252120 Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Seewassertechnik

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Herstellen Anlagen und Filtertechnik für die Aufbereitung des Seewassers ENB

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 70
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Alle Zusatzinformationen (Hinweise, Bewerber- bzw. Bieterfragen) zur Ausschreibung sind in schriftlicher Form über tender24.de mit angemessener Frist, bis spätestens 18.08.2023, an das GEOMAR zu richten. Dabei muss das GEOMAR die

Möglichkeit haben, die Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten zu können, damit alle Bieter die Möglichkeit haben die Informationen vor Ablauf der Angebotsfrist zu erhalten. Alle rechtzeitig angeforderten Zusatzinformationen werden analog zu den Vergabeunterlagen der Ausschreibung eingestellt. Die Zusatzinformationen werden sukzessive aktualisiert. Die Bewerber

bzw. die Bieter sind verpflichtet, sich diese Unterlagen eigenständig und regelmäßig einzuholen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig vor Ablauf der Angebotsfrist eigenständig, ob bezüglich der Ausschreibung Zusatzinformationen eingestellt sind

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung auf dem (den Vergabeunterlagen beiliegenden)

Formblatt 124 zur Eintragung in Berufsregister

(Handelsregister, Handwerksrolle oder IHK) bzw. Erklärung

weshalb das Unternehmen zur Eintragung nicht verpflichtet ist.

Parallel kann auch die Eintragung in die Liste des Vereins für

Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder in ein

gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten

nachgewiesen werden. Für Nachunternehmem sind gleich

Nachweise zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/09/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung KielWischhofstr. 1-324148 KielDeutschland

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ausführungsfristen:

Mit der Ausführung ist zu beginnen, nach der im beigefügten Bauzeitplan ausgwiesenen Fristen für den Ausführungsbeginn.

Die Leistung is zu vollenden in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der

Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation

spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134

GWB),

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein

Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind

Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages

nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der

vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der

Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,

jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2023

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