FMZ-2023-13_HWSK 22_Schwarze Pockau_Pockau-Baulos 9.2/10; Gewässerausbau, Montage provi. Str.-Brücke, Herstellung Pumplösung Ölmühle, Lückenschluss HWSW Baulos 3 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2023-13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FMZ-2023-13_HWSK 22_Schwarze Pockau_Pockau-Baulos 9.2/10; Gewässerausbau, Montage provi. Str.-Brücke, Herstellung Pumplösung Ölmühle, Lückenschluss HWSW Baulos 3
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau
Montage provisorische Straßenbrücke; HWSW-Arbeiten in den Baulosen 10, 9.2 und 3
Pockau, DE
LOS-01:
• Montage, Unterhaltung und Demontage provisorische Straßenbrücke,
Baulos 10:
• Herstellung Hochwasserschutzwände aus Stahlbeton mit beidseitiger Natursteinverblendung, Gründung auf be-und unbewehrt tangierten und überschnittenen Bohrpfählen, ca. 270 m³ Tiefe bis 4,50 m davon 2 m im Fels,
• Großbohrpfahlarbeiten BT 4.20L, BT 4.30L, BT 4.40L
• Erhöhung Hochwasserschutzwand mit Rückverankerung BT 4.10, Ankerlänge ca. 8 m Anzahl ca. 180 Stück
• Herstellung der Binnenentwässerung (Pump – und Entwässerungsschächte),
• Medienumverlegungsarbeiten, Straßenbauarbeiten
Baulos 9.2,
• Herstellung Hochwasserschutzwände aus Stahlbeton mit landseitiger Natursteinverblendung und wasserseitiger Strukturschalung,
• Gründung auf be-und unbewehrt tangierten und überschnittene Bohrpfählen , ca. 300 m³ , Tiefe bis 5,00 m ,davon 2 m im Fels BT5.10L, BT 5.30L
• rückverankerte Vorsatzschale mit landseitiger Natursteinverblendung und wasserseitiger Strukturschalung (Sichtbetonklasse 3) ca. 510 m³, BT 5.20L,
• Erhöhung Winkelstützwände mit beidseitiger Strukturschalung BT 5.50 L
• Herstellung einer Gewässerzufahrt mit Montage eines Stemmtores BT 5.40 L
• Straßenbauarbeiten
• Gewässerausbauarbeiten, Rückbau Wehrschwelle Ölmühle, Herstellung einer Gewässertrennwand aus Stahlbeton als Zulauf für die Ölmühle,
• Stahlwasserbauarbeiten Klappenwehr, Schieberschacht, Dammbalkenverschlüsse, Herstellung der Binnenentwässerung (Pump-und Entwässerungsschächte),
Baulos 3
• Lückenschluss der Hochwasserschutzwand im Bereich BT 4.30 R Segmente 28 und 29 und BT 4.20 R Segmente 10 und 11, Herstellung Gewässerzufahrt und Einbau Stemmtor
• Straßenbauarbeiten.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2021-2027 _ EFRE 04 _ Abrechnungszeitraum bis 2029, Projektnummer: 5.231.6121.005
Herstellung einer Pumpanlage zur abflussunabhängigen Schauvorführung der Ölmühle
Pockau, DE
Herstellung einer Pumpanlage zur abflussunabhängigen Schauvorführung der Ölmühle.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2021-2027 _ EFRE 04 _ Abrechnungszeitraum bis 2029, Projektnummer: 5.231.6121.005
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Montage provisorische Straßenbrücke; HWSW-Arbeiten in den Baulosen 10, 9.2 und 3
Postanschrift: Hauptstraße 18
Ort: Rechenberg - Bienenmühle
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09623
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung einer Pumpanlage zur abflussunabhängigen Schauvorführung der Ölmühle
Postanschrift: Hauptstraße 18
Ort: Rechenberg - Bienenmühle
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09623
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.