FMZ-2023-13_HWSK 22_Schwarze Pockau_Pockau-Baulos 9.2/10; Gewässerausbau, Montage provi. Str.-Brücke, Herstellung Pumplösung Ölmühle, Lückenschluss HWSW Baulos 3 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2023-13
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367310-0
Fax: +49 37367310-130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FMZ-2023-13_HWSK 22_Schwarze Pockau_Pockau-Baulos 9.2/10; Gewässerausbau, Montage provi. Str.-Brücke, Herstellung Pumplösung Ölmühle, Lückenschluss HWSW Baulos 3
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Alle drei Vergabelose werden an einem Bieter vergeben (keine Einzellosvergabe möglich). Es erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der in der Summe aller 3 Vergabelose den günstigsten Preis angeboten hat. Wertungskriterium 100 % Preis.
Montage provisorische Straßenbrücke; HWSW-Arbeiten in den Baulosen 10, 9.2 und 3
Pockau, DE
LOS-01:
• Montage, Unterhaltung und Demontage provisorische Straßenbrücke,
Baulos 10:
• Herstellung Hochwasserschutzwände aus Stahlbeton mit beidseitiger Natursteinverblendung, Gründung auf be-und unbewehrt tangierten und überschnittenen Bohrpfählen, ca. 270 m³ Tiefe bis 4,50 m davon 2 m im Fels,
• Großbohrpfahlarbeiten BT 4.20L, BT 4.30L, BT 4.40L
• Erhöhung Hochwasserschutzwand mit Rückverankerung BT 4.10, Ankerlänge ca. 8 m Anzahl ca. 180 Stück
• Herstellung der Binnenentwässerung (Pump – und Entwässerungsschächte),
• Medienumverlegungsarbeiten, Straßenbauarbeiten
Baulos 9.2,
• Herstellung Hochwasserschutzwände aus Stahlbeton mit landseitiger Natursteinverblendung und wasserseitiger Strukturschalung,
• Gründung auf be-und unbewehrt tangierten und überschnittene Bohrpfählen , ca. 300 m³ , Tiefe bis 5,00 m ,davon 2 m im Fels BT5.10L, BT 5.30L
• rückverankerte Vorsatzschale mit landseitiger Natursteinverblendung und wasserseitiger Strukturschalung (Sichtbetonklasse 3) ca. 510 m³, BT 5.20L,
• Erhöhung Winkelstützwände mit beidseitiger Strukturschalung BT 5.50 L
• Herstellung einer Gewässerzufahrt mit Montage eines Stemmtores BT 5.40 L
• Straßenbauarbeiten
• Gewässerausbauarbeiten, Rückbau Wehrschwelle Ölmühle, Herstellung einer Gewässertrennwand aus Stahlbeton als Zulauf für die Ölmühle,
• Stahlwasserbauarbeiten Klappenwehr, Schieberschacht, Dammbalkenverschlüsse, Herstellung der Binnenentwässerung (Pump-und Entwässerungsschächte),
Baulos 3
• Lückenschluss der Hochwasserschutzwand im Bereich BT 4.30 R Segmente 28 und 29 und BT 4.20 R Segmente 10 und 11, Herstellung Gewässerzufahrt und Einbau Stemmtor
• Straßenbauarbeiten.
Projektnummer oder -referenz:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2021-2027 _ EFRE 04 _ Abrechnungszeitraum bis 2029, Projektnummer: 5.231.6121.005
Vergabenummer: FMZ-2023-13
Herstellung einer Pumpanlage zur abflussunabhängigen Schauvorführung der Ölmühle
Pockau, DE
LOS-02:
Herstellung einer Pumpanlage zur abflussunabhängigen Schauvorführung der Ölmühle.
Projektnummer oder -referenz:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2021-2027 EFRE 04 Abrechnungszeitraum bis 2029, Projektnummer: 5.231.6121.005
Vergabenummer: FMZ-2023-13
Leistungen im Auftrag und auf Rechnung der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld
Pockau, DE
LOS-03:
Leistungen im Auftrag und auf Rechnung der Stadtverwaltung Pockau- Lengefeld
Straßenbeleuchtungsarbeiten im Baulos 9.2
Verlegung von Leerrohren für die Breitbandverkabelung im Baulos 9.2
Projektnummer oder -referenz:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2021-2027 EFRE 04 Abrechnungszeitraum bis 2029, Projektnummer: 5.231.6121.005
Vergabenummer: FMZ-2023-13
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 1.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot:
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 2c.
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Vier (4) Referenzen (in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, davon:
- 1 Referenz Tiefgründung/Großbohrpfahlgründung ggf. Nachweis Nachunternehmer 250.000,00 € (brutto),
- 1 Referenz Herstellung von Stahlbetonwänden mit Strukturschalung/Natursteinverblendmauerwerk 3.000.000,00 € (brutto),
- 1 Referenz über die Herstellung/den Ausbau von Gewässern (Steinsatz/Buhne) 500.000,00 € (brutto),
- 1 Referenz Kleinbohrpfähle / Rückverankerungen ggf. Nachweis NAN 250.000,00 € (brutto),
- Entsorgungskonzept,
- Grobablaufplan.
Die oben genannten vier (4) Referenzen, das Entsorgungskonzept und der Grobablaufplan sind mit dem Angebot vorzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Eignung MiLoG,
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Hinweis: Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.),
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- bei inländischen Bietern Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248; bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt:
- Bescheinigung über erweiterte betontechnologische Kenntnisse im Sinne der Abschnitte 9.6.1 von DIN 1045-2:2008/08 und B.1(1) von DIN 1045-3: 2008/08
- Bescheinigung des Ausbildungsbeirates „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau“ beim Deutschen Beton - und Bautechnik - Verein E.V (SIVV - Schein: Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) und eine Düsenführerbescheinigung; bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Urkalkulation
- Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 3g. Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal,
- Übergabe der Typenstatik zur provisorischen Straßenbehelfsbrücke,
- Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 3h. eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
- Nachweis Güteschutz Kanalbau AK 3.
Bei Angeboten, die aufgrund des Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen sowie auf die Prüfung der Eignung des Unternehmens verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
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siehe Vergabeunterlagen!
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau, 09496 Marienberg Am Roten Turm 1
Es sind Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch die Vergabestelle wird vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000,00 € (netto) ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie aus dem Wettbewerbsregister abgefordert.
Auf der Grundlage des FBL 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen und Nachweise abgefordert, sofern nicht über Präqualifizierung nachgewiesen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Lohnsummen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.