Beschaffung Ultra-Kurzpuls-Lasersystem Referenznummer der Bekanntmachung: E_2023_PR471103
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Winterbergstraße 28
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351833913311
Fax: +49 351833913440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iws.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Ultra-Kurzpuls-Lasersystem
Es soll ein gepulstes Lasersystem beschafft werden um Mikrostrukturen auf Oberflächen unter Anwendung der Direkten Laserinterferenzstrukturierung (DLIP) vor allen Dingen in metallischen Werkstoffen herstellen zu können. Dieses Lasersystem soll DLIP Bearbeitung von dünnen Batteriefolien im Rolle-zu-Rolle Verfahren verwendet werden. Auf Grund des begrenzten Platzangebotes in der Rolle-zu-Rolle Maschine, gilt es neben den leistungsspezifischen Anforderungen auch das geforderte Abmaß durch das Lasersystem einzuhalten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es soll ein Pikosekunden (ps) gepulstes Lasersystem beschafft werden um Oberflächenstrukturen mit einer lateralen Größe 5 – 10 µm unter Anwendung der Direkten Laserinterferenzstrukturierung vor allen Dingen in dünnen metallischen Folien herstellen zu können. Die Strukturen weisen typischer Weise eine Tiefe von 0,1 µm bis 2 µm auf und können mit ps gepulsten Lasersystemen mit grüner Strahlung (VIS) und einer Puls-dauer von <= 12 ps hergestellt werden. Um Prozessraten von mindestens 0,36 m²/min erreichen zu können soll das Lasersystem eine Pulsenergie von mind. 1 mJ bei 200 kHz Repetitionsrate aufweisen. Für die Kühlung des Lasersystems soll ein Wasser-Wasser Kühler eingesetzt werden, der an die Kühlwasserversorgung des Fraunhofer IWS angeschlossen wird.
weitere spezifische Leistungsanforderungen siehe Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Firmenangaben (Firmenname, Umsatzsteuer-ID, Handelsregistereintrag, Firmenanschrift, bevollmächtigter Ansprechpartner, Subunternehmer, Bankverbindung (falls noch keine Registrierung in unserem SAP-System), Umsatz (gesamt), Umsatz (im Bereich der ausgeschriebenen Leistung), Anzahl der Mitarbeitenden (gesamt), Anzahl der Mitarbeitenden (im Bereich der ausgeschriebenen Leistung) jeweils in den letzten drei Jahren) – siehe Anlage 10 der Ausschreibungsunterlagen
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe Anlage 6 der Ausschreibungsunterlage)
• Eigenerklärung über die Einhaltung der Antikorruptionsklausel (siehe Anlage 7 der Ausschreibungsunterlage)
• Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (siehe Anlage 8 der Ausschreibungsunterlage)
• Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (siehe Anlage 9 der Ausschreibungsunterlage)
• vollständig ausgefüllter Fragebogen (siehe Unterlage PR471103_VB_Anlage 10_Fragebogen zur Eignungsprüfung.xlsx)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe Anlage 6 der Ausschreibungsunterlage)
• Eigenerklärung über die Einhaltung der Antikorruptionsklausel (siehe Anlage 7 der Ausschreibungsunterlage)
• Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (siehe Anlage 8 der Ausschreibungsunterlage)
• Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (siehe Anlage 9 der Ausschreibungsunterlage)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).