Altlastensanierung Wikingeck - Sanierung der Land- und Wasserflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-023-36622
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621/87815
Fax: +49 4621/878555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altlastensanierung Wikingeck - Sanierung der Land- und Wasserflächen
Altlastensanierung Wikingeck - Sanierung der Land- und Wasserflächen (landseitig: Voraushub, Tiefenaushub mittels Großlochbohrungen und Wabenprofilen; wasserseitig: Aushub mit Schneidkopfsaugbagger), Spundwandbau, Wiederhstellung der Flächen.
24837 Schleswig
Sanierung der Belastungen (PAK, MKW, BTEX, Cyanide und kurzkettige Alkylphenole) durch einen landseitigen und wasserseitigen Bodenaustausch; Wesentliche Schritte der landseitigen Bodenaustauschmaßnahme (ca. 7.100 m2 bzw. 37.000 m3; bis maximal 7 m unter GOK): Simulierte Haufwerksbeprobung, Rückbau Gebäudesubstanz, Rückbau von kleineren Steganlagen, Rodungsarbeiten, Bau Buswendehammer, Rückbau Oberflächenbefestigung, Rückbau Teergrube und Pechpfanne, Rückbau Leitungen, Rückbau sonstiger unterirdischer Bausubstanz, Voraushub Bodenmaterialien (ungesättigte Bodenzone), Bodenaustausch (obere Abschnitte der gesättigten Bodenzone) im Schutz von Großbohrungen (ausschließlich im Nahbereich angrenzender Bebauung) und Wabenprofilen, Rück- und Neubau Spundwand im Hafenbereich. Wesentliche Schritte der wasserseitigen Bodenaustauschmaßnahme (ca. 4.400 m2 bzw. 6.850 m3; bis maximal 2,5 m unter Gewässersohle): Sediment- und Ölsperre in der Schlei im Bereich der wasserseitigen Sanierung, Schutz der größeren Steganlagen, Bodenaushub mit Hilfe eines schwimmenden Schneidkopfsaugbaggers, 0,5 m mächtige Abdeckung der Aushubsohle mit Sandmaterialien.
Die Sanierungsarbeiten sind von August 2023 bis September 2025 durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Ort: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621-87815
Fax: +49 4621-878555
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de