Brief - und Paketdienste sowie Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jan Joachim
E-Mail:
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brief - und Paketdienste sowie Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen sowie Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden. Hybridpost muss gedruckt, kurvertiert, frankiert und zugestellt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 26.
Brief– und Paketdienst
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 26.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen für den Landkreis Aurich aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 26.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.01.2028).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (Brief- und Paketsendungen) in Stück: 1,4 Mio.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich
Hybridpostdienstleistungen müssen für den Landkreis Aurich erstellt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
DDie Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich aus.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.01.2028).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (ePZA Sendungen) in Stück: 256.000.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Aurich
Die elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Aurich aus.
Die ePZA müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.01.2028).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen Hybridpostdienstleistungen) in Stück: 860.000.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 Postgesetz vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vertragsentwurf § 9 besteht.
3. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Postdienstleistungen.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das
bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 08. Sep. 2023 an die GMSH, z. H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem oder E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Antwortenkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die
Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten).
8. Kostenblatt pro angebotenem Los.
9. Eigenerklärung zum Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG). Ein Formblatt hierzu liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
10. Ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung mit Angaben zu folgenden Punkten:
- Reklamationsabwicklung
- Schulungskonzept
- Umweltaspekte
- Abrechnungsprozess
- Logistik - und Transportkonzept
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Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung vorzulegen:
11. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vertragsentwurf § 9.
12. Verpflichtungserklärung der eingesetzten Unterauftragnehmer (Formblatt).
13. Nachweis einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 Postgesetz.
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Präqualifikation
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen
Konsortialführer benennen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131-15-2943
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4315991524