Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik
Postanschrift: Pfotenhauerstraße 108
Ort: Dresden
NUTS-Code:
DED21 Dresden, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351-210-1021
Fax: +49 3512101009
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.mpg.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Infrastrukturdienstleistungen am MPI-CBG
Referenznummer der Bekanntmachung: OV108-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil70220000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Infrastrukturdienstleistungen am MPI-CBG
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)70220000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dienstleistungen für Warenannahme und Lager
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
DL Wissenschaftliche Labordienstleistungen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)70220000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Wissenschaftliche Labordienstleistungen
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Bezeichnung des Auftrags:
DL Wissenschaftliche Labordienstleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:21/08/2023