Generalplaner Umbau Schloss Taucha Haus 9 zur Bibliothek Referenznummer der Bekanntmachung: Haus9-Planer
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßstraße 13
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Tom Richter
E-Mail:
Telefon: +49 34298-70-308
Fax: +49 34298-70-134
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.taucha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Umbau Schloss Taucha Haus 9 zur Bibliothek
Der Gebäudeabschnitt Haus 9 des historischen Schlossareals soll saniert und für die Bibliothek nutzbar gemacht werden. Die Stadt Taucha führt ein EU-weites, offenes VgV Vergabeverfahren zur Vergabe eines Generalplanervertrages für den Umbau des Schloss Haus 9 zur Bibliothek durch.
Taucha, DE
Gebäudeplanung, Tragwerksplanung und technische Gebäudeausrüstung unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen und Bedürfnisse der zukünftigen Nutzung sowie aller öffentlich rechtlich geltenden Vorgaben.
Verlängerung durch Bauverzug bis Projektfertigstellung
Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren" (LZP) - Programmjahr 2022 | 100569736
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern). Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätige Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
a) Nachweis einer Berufshaftpflicht über 2.000.000,00 EUR pro Schadensfall für Personenschäden, sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter
als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
a) Die Berufserfahrung des Projektleiters, dessen Stellvertretung und des Bauleiters vor Ort und deren Qualifikation im Bereich der Architektur/Ingenieurwesen ist
durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
b) Die Berufserfahrung der beteiligten Architekten/Ingenieure ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
c) Es werden Referenznachweise zu den einzelnen Aufgabengebieten (Projektleitung, Stellvertretung und örtliche Bauleitung) gefordert und anhand des Fertigstellungsdatums und der daran beteiligten Leistungsphasen bewertet.
§ 75 VgV
Siehe Verfahrensbrief
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Taucha, Ratssaal 2. OG, Schloßstraße 13, 04425 Taucha
Bieter und deren Bevollmächtigte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 349970
Fax: +49 3419971049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=12231&art_param=363
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.