Unterstützungsarbeiten im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsarbeiten im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein
Die Landesplanung hat den Auftrag, die Regionalpläne für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein neu aufzustellen.
Die Regionalplan-Entwürfe enthalten Festlegungen zu:
• Raumstruktur
• Regionale Freiraumstruktur
• Regionale Siedlungsstruktur
• Regionale Infrastruktur
• Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden
Das Thema „Windenergie an Land“ ist nicht Teil dieser Plan-Entwürfe, sondern soll Gegenstand von gesonderten Regionalplan-Verfahren sein.
Kiel
Gesucht wird ein Planungsbüro, das die Auswertung der Stellungnahmen, die Überarbeitung der Planentwürfe und die Durchführung der Beteiligungsverfahren für die zweiten Entwürfe unterstützt.
In der Laufzeit des Projektes ist geplant,
• die im Rahmen der online-gestützten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen zu den ersten Entwürfen zu erfassen, auszuwerten und zu votieren,
• die zweiten Entwürfe der Regionalpläne auf der Grundlage der Stellungnahmen zu erarbeiten und
• die Entwürfe mit den Ressorts abzustimmen und die Beteiligungsverfahren für die 2. Entwürfe vorzunehmen.
Die Vertragslaufzeit soll am 01. Januar 2024 beginnen und endet am 31. Dezember 2024. Da sich im Prozess der Bearbeitung Verzögerungen bei der Erbringung einzelner Leistungsbausteine einstellen können und Abweichungen vom Zeitplan auftreten können, ist die Möglichkeit einer Verlängerung des Vertrages um 12 Monate vorgesehen. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 1-mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 2 Jahren (bis zum 31. Dezember 2025) hinaus erfolgt nicht.
Aufgrund des vielfältigen und komplexen Themenspektrums der Regionalplanung sind keine ausgesprochenen Themenspezialisten gefragt, sondern kreative und engagierte Kräfte mit einem breiten fachlichen Hintergrund (Studium der Stadt-, Regional-, Raum-, Umwelt- oder Landschaftsplanung bzw. der Geographie). Im Angebot sollen die vom Büro für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt werden.
Um eine enge Zusammenarbeit mit dem Team der Regionalplanung in der Landesplanungsbehörde zu gewährleisten, werden in der Landesplanungsbehörde Büros und Bürotechnik für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers gestellt. Der Einsatz des Personals des Auftragnehmers soll vorwiegend, (d.h. mindestens 60% der Arbeitszeit) vor Ort in der Landesplanungsbehörde in Kiel erfolgen.
II.2.11) Angaben zu Optionen
Die Vertragslaufzeit soll am 01. Januar 2024 beginnen und endet am 31. Dezember 2024. Da sich im Prozess der Bearbeitung Verzögerungen bei der Erbringung einzelner Leistungsbausteine einstellen können und Abweichungen vom Zeitplan auftreten können, ist die Möglichkeit einer Verlängerung des Vertrages um 12 Monate vorgesehen. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 1-mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 2 Jahren (bis zum 31. Dezember 2025) hinaus erfolgt nicht. Eine Verlängerung ist Ende Oktober 2024, zwei Monate vor Ablauf der Projektlaufzeit Ende Dezember 2024, im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
3a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
4. Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (räumliche Planung und Begleitung, im Idealfall auf regionaler Ebene) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Eigenerklärung über die namentliche Nennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation (Studium der Stadt-, Regional-, Raum-, Umwelt- oder Landschaftsplanung bzw. der Geographie) und Berufserfahrung des Personals mit persönlichen Referenzen, das im Auftragsfall zum Einsatz kommt.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3 Zusätzliche Angaben.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und
Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 22.09.2023 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.evergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Angebotsschreiben (Formblatt).
9. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept gem. der Bewertungsmatrix abzugeben.
10. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist der Erfahrungshintergrund des Büros, Organisation und Qualifikation des vorgesehenen Personals gem. der Bewertungsmatrix abzugeben.
11. Ausgefülltes Preisblatt.
12. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 Euro.
13. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518