Beladung HLF 10 nach DIN 14530-26 Referenznummer der Bekanntmachung: BGB2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Naunhof
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04683
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.naunhof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beladung HLF 10 nach DIN 14530-26
Beladung für ein HLF 10 nach DIN 14530-26 und Zusatzbeladung
Naunhof, DE
Beladung und Zusatzbeladung für HLF 10
laut LV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung HLF 10 nach DIN 14530-26
Postanschrift: Kastanienallee 13
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34605-41-64-00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus derBekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristfür die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oderbleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einenAntrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DienststelleLeipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw.eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.